Für das Gebiet zwischen Hernalser Hauptstraße, Ortliebgasse, Ottakringer Straße, Johann-Nepomuk-Berger-Platz, Rosensteingasse (Bezirksgrenze), Lorenz-Bayer-Platz (Bezirksgrenze) und Rosensteingasse im 17. Bezirk, Katastralgemeinde Hernals wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 13. August 2026 bis 24. September 2026 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8402 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan
- Antragsentwurf
- Erläuterungsbericht
- Gutachtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung
- Zeichenerklärung
Nähere Informationen zum Projekt Parhamerplatz
Stellungnahme online
Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8402) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.