Schloss und Park von Schönbrunn - Weltkulturerbe Wien

Blick auf das Schloß Schönbrunn, im Hintergrund die Stadtsilhouette mit Stephansdom

Schlosspark und Rückseite des Schlosses Schönbrunn

Bereits fünf Jahre vor dem historischen Stadtzentrum von Wien, im Jahr 1996, erfolgte die Aufnahme von Schloss und Park von Schönbrunn in die Welterbeliste der UNESCO.

Die Kernzone

Die Kernzone umfasst das gesamte ehemalige barocke Schlossareal, das im Wesentlichen im Norden vom Wiental (Schönbrunner Schlossallee), im Westen von der Maxingstraße und dem Friedhof Hietzing, im Süden vom Straßenzug Am Fasangarten und im Osten von der Gaßmannstraße und der Grünbergstraße begrenzt wird.

Das eigentliche Schloss mit seinen Nebengebäuden ist damit ebenso Bestandteil des Weltkulturerbes wie der Park mit seinen Glashäusern und dem Tiergarten. Auch die Reste der ehemals zum Schloss führenden Hauptachse, der heutigen Schlossallee, wurden in den engeren Schutzbereich aufgenommen. Insgesamt umfasst die Kernzone damit ein Areal von circa 120 Hektar Grundfläche. Die historischen Gebäude besitzen eine Nutzfläche von circa 52.000 Quadratmetern.

Die Pufferzone

Die Pufferzone umschließt Teile der benachbarten Bezirke zwölf bis 15 und erstreckt sich im Prinzip von den Gleisanlagen der Westbahn im Norden bis zur S-Bahn im Süden beziehungsweise den angrenzenden Altstadtbereichen im Westen und Osten.

Nationale Schutzbestimmungen

Schloss und Park von Schönbrunn stehen vollflächig unter Denkmalschutz (Bundesgesetzgebung) und sind überdies großteils im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als Schutzzonen verankert (Landesgesetzgebung).

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme erfolgte aufgrund der Einheit von Schloss und Park als "gemischtes Ensemble", wobei der außergewöhnliche, universelle Wert im Sinne des internationalen Übereinkommens wie folgt begründet wurde:

  • als ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft und
  • als ein hervorragendes Beispiel eines Gebäudetypus beziehungsweise eines architektonischen Ensembles, das einen bedeutsamen Abschnitt der Geschichte versinnbildlicht.

In der ergänzenden Würdigung des Welterbekomitees hieß es darüber hinaus:
"Vom 18. Jahrhundert bis zum Jahr 1918 war Schönbrunn die Residenz der Habsburger. Sie wurde von den Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach und Nicolaus Pacassi entworfen und ist voller außergewöhnlicher Raumschöpfungen. Gemeinsam mit den Gärten und dem ersten Tiergarten der Welt aus dem Jahre 1752 stellt es ein bemerkenswertes barockes Ensemble und ein vollkommenes Beispiel eines Gesamtkunstwerkes dar."

UNESCO - Palace and Gardens of Schönbrunn (Englisch)

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