Finanzausschuss und Wirtschaftskommission des 15. Bezirkes
Dem Finanzausschuss und der Wirtschaftskommission obliegen die Verwaltung der Haushaltsmittel für nachstehende Angelegenheiten (auszugsweise):
- Errichten und Instandhalten von Grünanlagen und Spielplätzen
- Instandhaltung der Kindertagesheime
- Instandhaltung der Volks- und Hauptschulen
- Herstellung von Nebenstraßen, Fußgängerzonen, Wohnstraßen
- Errichtung von Verkehrsleiteinrichtungen (wie Ampeln, Bodenmarkierung)
- Herstellen und Erhalten öffentlicher Beleuchtung
- Führen von Pensionistenklubs
Alle Maßnahmen werden der Bezirksvertretung im Rahmen eines Voranschlags zur Abstimmung vorgelegt. Der Voranschlag enthält die Einnahmen und Ausgaben, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Magistratsabteilungen. Dem Finanzausschuss/der Wirtschaftskommission obliegt im Rahmen des Budgetvollzugs die Genehmigung der im Ansatz des Bezirksbudgets angeführten Ausgaben. Er/sie entscheidet auch über die Vergabe der Leistungen (Arbeiten und Lieferungen), in weiterer Folge über die Genehmigungen von Überschreitungen, Budgetumschichtungen und das Auflösen von Rücklagen.
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Bezirksvorstehung des 15. Bezirks
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