Bauausschuss des 15. Bezirkes
Aufgabenbereich
- Vorberatungen bei Änderungen zum Flächenwidmungsplan. Auf dieser Basis gibt die Bezirksvertretung ihre Stellungnahme ab.
- Bei zeitlich begrenzten Bausperren entscheidet der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung.
- Über den Antrag auf Sonderbaubewilligung und Baubewilligung im Sinne des § 71 der Bauordnung für Wien entscheidet der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung.
- Entscheidung über Anträge auf Bewilligungen von unwesentlichen Abweichungen von Bebauungsvorschriften
Der oder die Vorsitzende des Bauausschusses steht Ihnen gerne bei folgenden Problemen mit Rat und Tat zur Seite:
- Probleme mit Hausverwaltungen/Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern
- Baumängel im Wohnhaus
- Sanitäre Missstände im Wohnhaus
- Mietrechtliche Probleme
Fragen an den Bauausschuss?
-
Bauausschuss - Mitglieder und Telefonnummern
Kontakt
Bezirksvorstehung des 15. Bezirks
Telefon: +43 1 4000-15110
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- Letzte Aktualisierung: 25.11.2025, 10.34 Uhr
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