Wiener Unabhängiger Parteienprüfsenat
Der Wiener Unabhängige Parteienprüfsenat ist eine unabhängige Behörde zur Aussprache von Geldbußen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Wiener Parteiengesetzes (§ 7 Absatz 1 Wiener Parteiengesetz). Er ist beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtet. Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Die Geschäftsstelle des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates befindet sich beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten.
Die 3 Mitglieder des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates werden von der Wiener Landesregierung für jeweils 5 Jahre bestellt. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt, das bei Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Der Wiener Unabhängige Parteienprüfsenat entscheidet bei Anwesenheit aller 3 Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Gegen Entscheidungen des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenats kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.
Mitglieder und Ersatzmitglieder
Die folgenden Personen wurden mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 11. Juni 2024 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2024 als Mitglieder und Ersatzmitglieder bestellt:
- Vorsitzender: Dr. Wolfgang Pöschl
- Ersatzmitglied: Dr. Einar Sladecek
- Vorsitzenden-Stellvertreterin: Mag.a Barbara Fahringer-Postl
- Ersatzmitglied: Mag. Philipp Rath
- Mitglied: Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Oberhofer
- Ersatzmitglied: Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll
Veröffentlichungen des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates
Entscheidungen
Geschäftsstelle
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Information Wiener Unabhängiger Parteienprüfsenat
Geschäftsstelle beim Amt der Wiener Landesregierung
Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten -
Standort 8., Lerchenfelder Straße 4, 7. Stock, Zimmer 710 -
Information Leiter der Geschäftsstelle: Mag. Klaus Holaubeck
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 28.10.2025, 13.37 Uhr
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