Stimmberechtigt sind alle Österreicher*innen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
- spätestens am 22. Juni 2026 16 Jahre alt werden.
- am 11. Mai 2026 einen Hauptwohnsitz in Österreich hatten.
Nichtösterreichische EU-Bürger*innen sind nicht stimmberechtigt.
Hinweis: Österreicher*innen, die sich im Ausland aufhalten, können die Volksbegehren nur online mit ID Austria unterschreiben.
Bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben?
Wenn Sie ein Volksbegehren schon in der 1. Phase (Einleitungsverfahren) unterstützt haben, zählt diese Unterschrift schon. Sie können dasselbe Volksbegehren nicht noch einmal unterschreiben. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können Sie selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschreiben.