Startseite wien.gv.at Menü Menü

NEWSLETTER

Stimmberechtigte - Volksbegehren Juni 2026

Stimmberechtigt sind alle Österreicher*innen, die

  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
  • spätestens am 22. Juni 2026 16 Jahre alt werden.
  • am 11. Mai 2026 einen Hauptwohnsitz in Österreich hatten.

Nichtösterreichische EU-Bürger*innen sind nicht stimmberechtigt.

Hinweis: Österreicher*innen, die sich im Ausland aufhalten, können die Volksbegehren nur online mit ID Austria unterschreiben.

Bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben?

Wenn Sie ein Volksbegehren schon in der 1. Phase (Einleitungsverfahren) unterstützt haben, zählt diese Unterschrift schon. Sie können dasselbe Volksbegehren nicht noch einmal unterschreiben. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können Sie selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschreiben.

Weiterführende Informationen

ID Austria

Kontakt

Stadt Wien - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Kontaktformular

Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Wir setzen Cookies ein, um Ihren Interessen entsprechende Informationen der Stadt Wien bei Drittanbietern anzuzeigen. Der Widerruf Ihrer Einwilligung und die Änderung Ihrer Auswahl ist jederzeit unter Datenschutz: Information und Einstellungen möglich.