Verlautbarung im Original (427 KB PDF)
Aufgrund der am 25. Mai 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird gemäß § 10 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2018, verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, dem 18. November 2019, bis (einschließlich) Montag, dem 25. November 2019, in jedem in Österreich gelegenen Eintragungslokal, unabhängig vom Wohnort, in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und unter Vorlage eines Identitätsnachweises ihre Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Eintragungsbehörde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht in einem Eintragungslokal erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (25. November 2019) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragungen können in Wien an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
- Montag, 18. November 2019 bis Mittwoch, 20. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 21. November 2019, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 22. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 23. November 2019 und Sonntag, 24. November 2019, 8 bis 13 Uhr
- Montag, 25. November 2019, 8 bis 20 Uhr
Online kann die Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums (25. November 2019), 20 Uhr, durchgeführt werden.
Legende
nicht barrierefrei zugängliches Eintragungslokal
barrierefrei zugängliches Eintragungslokal