Rechtliche Grundlagen - Wiener Landtag

Zusammensetzung des Wiener Landtages

Mitglieder des Wiener Landtages

Präsident*innen des Wiener Landtages

Präsidialkonferenz des Wiener Landtages

Ausschüsse

Klubs

Aufgaben des Wiener Landestages

Gesetzgebung

Politische Kontrolle

Wahl der Mitglieder des Bundesrates

Gemeinderats- und Landtagswahlen

Die gesetzliche Grundlage für die Gemeinderatswahlen ist die Gemeindewahlordnung 1996. Da der Gemeinderat auch die Funktion des Landtages ausübt, gelten für das Wahlrecht sowohl Artikel 117 Abs. 2 B-VG für den Gemeindebereich als auch Artikel 95 B-VG für den Landesbereich.

Wählen dürfen alle, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.

Bürger*innen der Europäischen Union sind nur bei den Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt.

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Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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