Mit Novellen der Wiener Stadtverfassung (LGBl. für Wien Nr. 67/2025) sowie der Geschäftsordnung des Landtages für Wien (LGBl. für Wien Nr. 64/2025) wurden spezifische datenschutzrechtliche Regelungen für den Bereich des Wiener Landtages geschaffen. Dies erfolgte im Hinblick auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2024, mit welcher klargestellt wurde, dass auch der Bereich der Gesetzgebung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt.
Im Rahmen der oberwähnten Novellen wurde/n insbesondere
- der Landtag als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitungen personenbezogener Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Landtages und dessen Mitglieder festgeschrieben (§ 130b WStV),
- spezifische, die Aufgaben/Tätigkeiten des Landtages berücksichtigende Regelungen im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO statuiert (§ 130e WStV),
- das Parlamentarische Datenschutzkomitee als zuständige Aufsichtsbehörde für dem Landtag zurechenbare Datenverarbeitungen festgelegt (§ 130f WStV),
- die Funktion der "Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Landtages“, E-Mail: datenschutzbeauftragte.landtag@mdb.wien.gv.at, geschaffen (§ 3 Abs. 3 GO-LT).
Datenschutzerklärung für den Landtag (§ 130e Abs. 2 Wiener Stadtverfassung)
Nachfolgend finden Sie Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitungen von personenbezogenen Daten durch den Landtag als datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Diese Informationen sollen einen Überblick bieten zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen des Landtages, zu Ihren Rechten als betroffene Person und zu den Stellen, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.
Hinsichtlich der Datenverarbeitungen im Rahmen des Besuchs dieser Website der Stadt Wien wird auf die allgemeinen datenschutzrechtlichen Informationen der Stadt Wien verwiesen.
Datenverarbeitungen des Landtages
Parlamentarisches Verfahren
Im Zusammenhang mit parlamentarischen Verhandlungsgegenständen kann im Einzelfall - abhängig vom konkreten Gegenstand oder Thema - die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein. Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben auf Grundlage der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Wiener Stadtverfassung (WStV) und der Geschäftsordnung des Landtages für Wien (GO-LT), welche rechtliche Verpflichtungen statuieren oder dem Gesetzgebungsorgan Aufgaben im öffentlichen Interesse zuweisen. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Datenverarbeitung daher zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen beziehungsweise zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. c beziehungsweise e DSGVO).
Daten in parlamentarischen Dokumenten werden auf unbegrenzte Dauer gespeichert und nach den archivrechtlichen Bestimmungen archiviert (Wiener
Archivgesetz). Sonstige Daten, etwa im Rahmen der Vorbereitung parlamentarischer Verfahren, werden so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind.
Parlamentarische Kontrolle
Im Zusammenhang mit Anfragen und Anfragebeantwortungen sowie anderen Instrumenten der parlamentarischen Kontrolle (wie etwa Untersuchungsausschüssen) kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein, abhängig von den konkreten Gegenständen der parlamentarischen Kontrolle oder des öffentlichen Interesses. Zwecke dieser Datenverarbeitung sind die parlamentarische Kontrolle, Transparenz und Information der Öffentlichkeit. Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in der Wiener Stadtverfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtages für Wien, welche rechtliche Verpflichtungen statuieren oder dem Gesetzgebungsorgan Aufgaben im öffentlichen Interesse zuweisen. Hingewiesen sei hier insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 117, 129c ff WStV sowie §§ 31 ff GO-LT. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Datenverarbeitung daher zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen beziehungsweise zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. c beziehungsweise e DSGVO).
Daten in parlamentarischen Dokumenten wie zum Beispiel Anfragen und Anfragebeantwortungen werden auf unbegrenzte Dauer gespeichert und nach den archivrechtlichen Bestimmungen archiviert (Wiener Archivgesetz). Sonstige Daten, etwa im Rahmen der Vorbereitung parlamentarischer Kontrolle, werden so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind.
Ihre Rechte als betroffene Person
Bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Für parlamentarische Dokumente gelten allerdings Sonderregelungen, sodass diesbezüglich Ihre Rechte gewissen Beschränkungen unterliegen (§ 130e WStV). Beruht die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, so haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Basis der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Es besteht ein Beschwerderecht beim Parlamentarischen Datenschutzkomitee (§ 130f WStV i.V.m. § 35a Abs. 2 Datenschutzgesetz – DSG). Die betreffenden Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Parlamentarischen Datenschutzkomitees unter Kontakt.
Verantwortlicher
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Landtages und dessen Mitglieder einschließlich der jeweiligen Vorbereitung (= Datenverarbeitungen im Bereich der Staatsfunktion Gesetzgebung) ist der Landtag (§ 130b WStV). Der Verantwortliche handelt durch seine Organe und Mitglieder. Umfasst ist hier auch die Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben durch die Geschäftsstelle des Landtages als dessen Hilfsapparat.
Über datenschutzrechtliche Anträge von betroffenen Personen in diesem Bereich entscheidet der*die Präsident*in für den Landtag (§ 2 Abs. 9 GO-LT). Er*sie wird durch die Geschäftsstelle des Landtages unterstützt, die Ihnen auch bei etwaigen Fragen oder Anliegen betreffend den Datenschutz im Landtag gerne als erste Anlaufstelle zur Verfügung steht: post-ltg@mdb.wien.gv.at.
Datenschutzbeauftragte
Für den Bereich des Landtages als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen sind zudem gemeinsame Datenschutzbeauftragte bestellt (§ 3 Abs. 3 GO-LT), die unter datenschutzbeauftragte.landtag@mdb.wien.gv.at erreichbar sind.