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Datenschutz im Landtag

Mit Novellen der Wiener Stadtverfassung (LGBl. für Wien Nr. 67/2025) sowie der Geschäftsordnung des Landtages für Wien (LGBl. für Wien Nr. 64/2025) wurden spezifische datenschutzrechtliche Regelungen für den Bereich des Wiener Landtages geschaffen. Dies erfolgte im Hinblick auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2024, mit welcher klargestellt wurde, dass auch der Bereich der Gesetzgebung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt.

Im Rahmen der oberwähnten Novellen wurde/n insbesondere

  • der Landtag als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitungen personenbezogener Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Landtages und dessen Mitglieder festgeschrieben (§ 130b WStV),
  • spezifische, die Aufgaben/Tätigkeiten des Landtages berücksichtigende Regelungen im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO statuiert (§ 130e WStV),
  • das Parlamentarische Datenschutzkomitee als zuständige Aufsichtsbehörde für dem Landtag zurechenbare Datenverarbeitungen festgelegt (§ 130f WStV),
  • die Funktion der "Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Landtages“, E-Mail: datenschutzbeauftragte.landtag@mdb.wien.gv.at, geschaffen (§ 3 Abs. 3 GO-LT).

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Stadt Wien - Wiener Stadt- und Landesarchiv

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