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Bezirksdemokratie

Jede*r Wahlberechtigte*r in einem Bezirk hat auch die Möglichkeit, in die Bezirksvertretung gewählt zu werden.

Alle Bezirksbewohner*innen können sich in allen Angelegenheiten mit Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden mündlich oder schriftlich an den*die Bezirksvorsteher*in und die Mitglieder der Bezirksvertretung im jeweiligen Bezirk wenden. Die Bezirksvorsteher*innen und die Mitglieder der Bezirksvertretungen müssen dafür regelmäßig Sprechstunden abhalten.

Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürger*innen-Versammlungen gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung (WStV) abgehalten werden. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der direkten Demokratie verschiedenste Möglichkeiten der Beteiligung und Partizipation.

Die Sitzungen der Bezirksvertretungen müssen öffentlich abgehalten werden. Alle in diesen Sitzungen angenommenen Anträge sind im Rahmen der jährlichen Veröffentlichung für die Jahre 2023 und 2024 sowie für das erste Halbjahr 2025 nachfolgend abrufbar.

Für den darauffolgenden Zeitraum wird auf die jeweiligen Veröffentlichungen im Rahmen der Sitzungsprotokolle der Bezirksvertretungen verwiesen. Ab dem zweiten Halbjahr 2025 werden alle zugelassenen Anträge zusammen mit diesen auf den Seiten der jeweiligen Bezirksvorstehungen veröffentlicht.

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Stadt Wien - Bereichsleitung Dezentralisierung

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