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Tarife für Verwaltungsabgaben und Gebrauchsgebühren werden modernisiert

Gezielte Anpassungen sorgen für Kostendeckung, Transparenz und soziale Ausgewogenheit.

Wie alle österreichischen Städte steht auch Wien vor deutlich gestiegenen Anforderungen bei der Finanzierung zentraler Infrastruktur. Energie, Bauleistungen und Personal sind in den vergangenen Jahren erheblich teurer geworden. Gleichzeitig haben sich wirtschaftliche Prognosen und die Einnahmen aus Ertragsanteilen als wenig verlässlich erwiesen.

Die Stadt hat daher frühzeitig mit der Konsolidierung des Haushalts begonnen und wird das zu Jahresbeginn erwartete Defizit 2025 um rund 600 Millionen Euro reduzieren. Für 2026 ist ein Konsolidierungsvolumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen, womit das Defizit auf etwa 2,63 Milliarden Euro sinkt. Der überwiegende Teil dieser Konsolidierung erfolgt über die Ausgabenseite.

Um zentrale Leistungen weiterhin in hoher Qualität und kostendeckend anbieten zu können, wird nun auch im Bereich der Gebühren eine umfassende Modernisierung vorgenommen. Viele Tarife wurden seit Jahrzehnten nicht angepasst. Manche stammen sogar aus den 1970er- und 1980er-Jahren, obwohl sich die Kosten für Erhaltung, technische Prüfungen, Energie, Entsorgung und Verwaltung teils deutlich erhöht haben.

Die Sammelnovelle zu Abgaben schafft eine systematische und nachvollziehbare Grundlage, um Gebühren nach klaren Kriterien zu aktualisieren, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig soziale Fairness sicherzustellen.

Verwaltungsabgaben: Tarife werden an tatsächliche Kosten angepasst

Die Novelle umfasst rund 300 Verwaltungsabgaben aus zahlreichen Magistratsabteilungen. Diese Tarife werden im Laufe des Frühjahrs 2026 einheitlich an die tatsächlichen Kosten angepasst und mit einer Valorisierungsregel ausgestattet, die künftig planbare und regelmäßige Anpassungen ermöglicht. Viele dieser Tarife sind seit längerer Zeit unverändert geblieben. Dies hat die Folge, dass nicht die Verursacher*innen, sondern die Allgemeinheit für Prüfungen, Bescheide oder technische Abnahmen aufkommen musste.

Mit dem Verwaltungsabgabengesetz wird der Höchstbetrag für Amtshandlungen der Behörden sowie für die Verleihung von Berechtigungen angehoben. Die konkreten Tarife werden - wie gesetzlich vorgesehen - 2026 durch nachgelagerte Verordnungen festgelegt. Bemessungsgrundlagen sind dabei die tatsächlichen Kosten, gesetzliche Vorgaben und soziale Kriterien. So entsteht eine transparente und belastbare Struktur, die Planbarkeit für Bürger*innen und Unternehmen schafft.

Jede einzelne Position wurde von den zuständigen Abteilungen auf Kostendeckung geprüft. Ein großer Teil der Gebühren bleibt dennoch unter der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und damit der Teuerung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Das gelingt Wien durch eine Steigerung der Effizienz in der Verwaltung und durch stetig verbesserte Abläufe.

Wesentliche soziale Ausnahmen bleiben bestehen: Kleingärten und der geförderte Wohnbau sind weiterhin von bestimmten Gebühren ausgenommen. Dadurch begrenzt die Stadt die Auswirkungen auf einkommensschwächere Haushalte und kommt ihrem Ziel der sozialen Verträglichkeit nach.

Gebrauchsabgaben: Modernisierung teils jahrzehntealter Tarife

Auch im Gebrauchsabgabengesetz werden mehrere Tarife aktualisiert, darunter die Abgaben für Baustofflagerungen, Warenausräumungen auf öffentlichem Grund oder Ticketverkauf im öffentlichen Raum. Ebenso werden die Abgaben für Wettterminals sowie die Beiträge nach dem Wiener Sportförderungsgesetz angepasst.

Besonders deutlich wird der Reformbedarf in Bereichen, die seit langer Zeit unverändert geblieben sind: Der gesetzliche Höchstsatz der Hundeabgabe wurde zuletzt 1989 angepasst, der Einheitssatz der Kanaleinmündung stammt sogar aus dem Jahr 1973. Beide werden nun auf ein zeitgemäßes und im Vergleich weiterhin moderates Niveau gebracht.

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe wird daher einheitlich auf 120 Euro pro Jahr steigen, bei hundeführerscheinpflichtigen Hunden auf 240 Euro. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Stadt das Angebot für Hundehalter*innen und ihre Tiere laufend ausgebaut. So stellt die Stadt Wien mehr als 200 Hundezonen und Hundeauslaufplätze für den Freilauf der Tiere zur Verfügung, davon sind einige mit einem Wasseranschluss versehen. Hinzu kommen mehr als 3.900 Hundekotsackerlspender.

Die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung dieser Infrastruktur sind in den letzten Jahrzehnten teils stark gestiegen. Die geplante Anpassung stellt sicher, dass sie in Wien auch künftig in gewohnter Qualität bestehen kann.

Bei hundeführerscheinpflichtigen Hunden soll durch eine höhere Hundeabgabe auch ein Lenkungseffekt erzielt werden. Wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt, erhält eine Befreiung für 3 Jahre. Weiters soll es auch Sozialtarife mit Nachlässen geben.

Ortstaxe

Ein wichtiger Bestandteil betrifft zudem die Ortstaxe, die im Rahmen der Anpassungen ebenfalls aktualisiert wird. Ab Mitte 2026 wird sie zunächst auf 5 Prozent und ab Mitte 2027 auf 8 Prozent gesetzt. Die Novelle sorgt dafür, dass auch im Tourismusbereich mehr Kostenwahrheit, Transparenz und moderne Bewertungsgrundlagen gelten.

Zugleich werden die Befreiungsregelungen modernisiert und systematisch neu geordnet. So werden etwa Anliegerbeiträge künftig nur noch für geförderte Neubauten erlassen und die Befreiung von der Grundsteuer entfällt - dies steht im Einklang mit der langjährigen Praxis anderer Bundesländer.

Verantwortungsvolle Konsolidierung mit Rücksicht auf die soziale Realität

Die Novelle zeigt, dass Budgetkonsolidierung in Wien mit Verantwortung erfolgt: transparent, nachvollziehbar und mit großer Rücksicht auf die soziale Realität der Stadt. Gebühren werden nicht pauschal oder flächendeckend erhöht, sondern differenziert - auf Basis konkreter Kostenentwicklungen, rechtlicher Vorgaben und sozialer Erfordernisse.

Selbst nach den Anpassungen liegt Wien mit seinen Gebühren und Infrastrukturkosten deutlich unter dem Niveau vieler europäischer Städte. Damit ist Wien weiterhin in der Lage, eine kommunale Infrastruktur bereitzustellen, die im europäischen Vergleich außergewöhnlich leistungsfähig, zuverlässig und leistbar ist.

Die Sammelnovelle wird im Dezember 2025 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Inkrafttreten erfolgt im 1. Quartal 2026. Dazugehörige Verordnungen folgen im Anschluss.

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