Es ist fast unmöglich, im eigenen Geschlecht anerkannt zu werden, wenn der Vorname diesem Geschlecht widerspricht. Sowohl für eine Person selbst - mit einem unpassenden Vornamen ist es schwer, sich wohl zu fühlen und ins eigene Geschlecht einzuleben - als auch für das soziale Umfeld.
Namensänderungsgesetz
In Österreich muss der erste Vorname eines Menschen laut Namensänderungsgesetz dem Geschlecht entsprechen. Dies ist fest in unserer Gesellschaft verankert. Sie erwartet, das Geschlecht einer Person eindeutig aus ihrem Vornamen ablesen zu können. Deshalb ist ein passender Vorname eine wichtige Voraussetzung für die soziale Anerkennung im eigenen Geschlecht. Zugleich ist der Vorname ein wichtiger Teil der eigenen Identität und es ist fast unmöglich, sich ohne passenden Vornamen ins eigene Geschlecht einzuleben.
Eine Änderung des Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn der beantragte Vorname als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht. Damit sind geschlechtsspezifisch eindeutige aber auch geschlechtsneutrale Vornamen möglich. Ein Vorname, der dem Identitätsgeschlecht eindeutig entspricht, kann erst nach einer Personenstandsänderung angenommen werden.
Geschlechtsneutrale Vornamen, die sowohl bei Männern als auch bei Frauen gängig sind, können jedoch auch ohne Personenstandsänderung angenommen werden.
Verfahren
Die Vornamensänderung kann bei der Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes, in Wien ist das das Standesamt der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) beantragt werden. Sie ist für Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Konventionsflüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Staatenlose oder Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit möglich.