Kontaktfrauen - Gleichbehandlung

Die Kontaktfrauen sind bei Gleichbehandlung und Frauenförderung unmittelbare Ansprechpartnerinnen für die Bediensteten der Stadt Wien. Derzeit sind circa 140 Kontaktfrauen bei der Gemeinde Wien tätig. Sie sorgen vor Ort dafür, dass die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden.

Die Kontaktfrauen sind in ihrer Funktion selbstständig, unabhängig und an keine Weisung gebunden. Sie üben ihre Funktion ehrenamtlich aus und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für jede Dienststelle, die bis zu 300 Bedienstete umfasst, ist eine Kontaktfrau zu bestellen. Für Dienststellen mit bis zu 1.000 weiblichen Bediensteten sind das 2, für Dienststellen mit bis zu 5.000 weiblichen Bediensteten 3 und für Dienststellen mit über 5.000 weiblichen Bediensteten 4 Kontaktfrauen.

Aufgaben der Kontaktfrauen

  • Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes
  • Beratung und Unterstützung
  • Informations-und Erfahrungsaustausch (mindestens vierteljährlich Sitzungen mit den Gleichbehandlungsbeauftragten)
  • Weiterbildung (Grundschulungen durch Gleichbehandlungsbeauftragte)
  • Informationsweitergabe
  • Information über Rechte und Möglichkeiten
  • Motivation der Bediensteten

Zuständigkeit der Kontaktfrauen

Welche Kontaktfrau für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten:

Sollte in Ihrer Dienststelle derzeit keine Kontaktfrau tätig sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Gleichbehandlungsbeauftragte.

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Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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