Förderkonzept und -kriterien des Frauenservice (MA 57)

Wozu wird gefördert?

Die Grundprinzipien der Förderung sind Prävention, Intervention und Nachhaltigkeit. Sie haben ein sicheres, unabhängiges, selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben von Mädchen und Frauen in Wien zum Ziel.

Wer sind die Zielgruppen?

Die primären Zielgruppen der geförderten Angebote und Projekte sind alle Mädchen und Frauen in Wien. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ein besonderer Förderbedarf bei Angeboten für folgende spezifische Zielgruppen besteht:

  • Mädchen und Frauen, die von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt betroffen sind
  • Armutsgefährdete Frauen
  • Alleinerzieherinnen
  • Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen (working poor) und im Niedriglohnsektor, Teilzeitbeschäftigte und Wiedereinsteigerinnen
  • Frauen mit niedrigen Bildungsabschlüssen
  • Ältere Frauen (gesellschaftliche Bilder, Arbeitsmarkt, Gesundheit, gesellschaftliche Teilhabe)
  • Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund
  • Mädchen und Frauen mit Fluchterfahrung
  • Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung (FGM) betroffen sind
  • Von Frauenhandel oder Ausbeutung in der Prostitution betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen
  • Lesbische Mädchen und Frauen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Diskriminierung erfahren
  • Frauen mit psychosozialer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedarf
  • Von Drogenabhängigkeit oder anderen Abhängigkeiten betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen
  • Sexarbeiterinnen

Was wird gefördert?

Die geförderten Angebote fokussieren auf Prävention, Intervention sowie Nachhaltigkeit und zielen darauf ab, dass Mädchen und Frauen ein diskriminierungsfreies Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen können. Konkret sollen geschlechtsspezifische Rollenbilder aufgebrochen, effektiver Schutz vor Gewalt gewährleistet sowie ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen angestrebt werden.

Gefördert werden:

  • Angebote zum effektiven Schutz vor akuter oder drohender Gewalt
  • Unterstützungsangebote zur Gewaltprävention, Prozessbegleitung, Sensibilisierung
  • Bewusstseins- und Bildungsmaßnahmen von Justiz (vor allem Richterinnen und Richter) und medizinischen Einrichtungen über Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen, speziell bezüglich Gewaltdynamiken, Verletzungen, Weitervermittlung
  • Schutzmaßnahmen für gefährdete (junge) Frauen bei drohender Zwangsverheiratung, Genitalbeschneidung, Femizid
  • Prävention von Armut, Verschuldung und Obdachlosigkeit
  • Hilfestellungen zu Existenzsicherung hinsichtlich Wohnen, Kinderbetreuung, Aus-/Bildungsfinanzierung und Gesundheit
  • Individuelle rechtliche Beratung zu Sozialleistungen, Trennung/Unterhaltsanspruch und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten
  • Beratung von Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen (working poor)
  • Maßnahmen zur gerechten Bezahlung (Schließung Einkommensschere) und zur Förderung von Frauen in höheren Positionen (Durchbrechen der Gläsernen Decke)
  • Sensibilisierung für und Unterstützung von adäquaten Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen insbesondere in nicht-traditionellen Berufen
  • Mehrsprachige, muttersprachliche und migrantinnenspezifische Beratungsangebote und Kurse
  • An Bedürfnissen junger Frauen orientierte Angebote zur sexuellen Aufklärung, Reproduktionsgesundheit und positiver Körperwahrnehmung

Weitere Details zu den Förderkriterien:

  • Inhaltliche Förderstrategie und -kriterien des Frauenservice Wien 2018: 106 KB PDF

Jedes Jahr wird das Hauptaugenmerk der Förderungen in Form eines Jahresschwerpunktes auf bestimmte Inhalte gelegt. Die Anträge müssen sich an diesen orientieren. Der Jahresschwerpunkt der Kleinprojekteförderung 2024 lautet:

"Wien, wie sie will - Teilnahme und Teilhabe in unserer Stadt"

Wer kann gefördert werden?

  • Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen (nicht gewinnorientierten) Organisationen oder Vereinen. Dieser Umstand ist durch einen Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug und einen Gesellschaftsvertrag oder die Vereinsstatuten nachzuweisen.
  • Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung (inhaltlich) auf Wien beziehen.
  • Gefördert werden Aktivitäten mit inhaltlichem Frauen- beziehungsweise Mädchenbezug beziehungsweise die sich an eine der spezifischen Zielgruppen richten.
  • Fachliche Fähigkeiten der Mitarbeitenden sowie der Projektträger*innen stellen ein Kriterium der Fördervergabe dar. Besonders innovative Ideen können ebenfalls förderwürdig sein.

Wie erfolgt die Förderung?

  • Das Förderansuchen muss schriftlich über das Virtuelle Amt des Frauenservice Wien (MA 57) eingebracht werden.
  • Mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn müssen die Unterlagen vollständig und unterzeichnet im Frauenservice Wien (MA 57) eingelangt sein, damit die Bearbeitung aufgenommen werden kann.
  • Das Förderansuchen wird nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird schriftlich übermittelt.
  • Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
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