
Das Frauenservice Wien (MA 57) fördert gemeinnützige Vereine oder Organisationen, um Mädchen und Frauen, die noch immer aufgrund ihres Geschlechts in vielen Bereichen des täglichen Lebens und in verschiedenster Form benachteiligt werden, zu unterstützen. Dieser historisch und gesellschaftlich bedingte Nachteil soll durch gezielte Förderung ausgeglichen werden.
Das Instrument der Frauenförderung soll den ungleichen gesellschaftlichen Voraussetzungen von Frauen und Männern entgegenwirken. Die Angebote und Projekte der geförderten Vereine und Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag zu Chancengleichheit, Schutz vor Gewalt und Existenzsicherung und dazu, dass Frauen sicher, unabhängig, selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in Wien leben können.
Das Frauenservice Wien unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Verfahrensablauf
Gefördert werden ausschließlich Projekte und Tätigkeiten juristischer Personen, die gemeinnützig (also nicht gewinnorientiert) organisiert sind, insbesondere von Vereinen. Die Antragsteller*innen müssen ihre Wirkung auf Wien beziehen und ihre Projekte oder Angebote müssen einen inhaltlichen Frauenbezug aufweisen.
Die Förderansuchen werden im Frauenservice Wien nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Der*die Förderwerber*in wird über das Ergebnis per E-Mail verständigt.
Das Frauenservice Wien ist auch für die Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Verwendung der bewilligten Mittel, die Kontrolle der Abrechnung und die Qualitätskontrolle zuständig.