Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Giftbezug

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Bewilligung zum Giftbezug
  • Rechtsgrundlage:
    • Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997 idgF
    • Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Berechtigung zum Erwerb von Giften, die Aufzeichnungspflicht und über besondere Schutzmaßnahmen beim Verkehr mit Giften (Giftverordnung 2000), BGBl. II Nr. 24/2001 idgF
    • Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG), BGBl. Nr. 105/2013 idgF
    • Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF
    • Verordnungen, die aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erlassen wurden
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. 2007/28 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
  • EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem)

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Arbeitsinspektorat (Parteiengehör, Auskunftspflicht)
  • Sachverständige anderer Magistratsdienststellen, die im Verfahren gegebenenfalls zur Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen beizuziehen sind
  • Betriebsanlagenreferat des jeweils zuständigen Magistratischen Bezirksamtes
  • Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)
  • Landespolizeidirektion Wien (Sachverständige; Meldepflicht bei Verlust oder irrtümlicher Abgabe von Giften)
  • Jeden, der ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 7 Giftverordnung 2000 iVm § 42 Abs. 10 Chemikaliengesetz 1996 werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren ab Ablauf der Gültigkeit gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das Magistratische Bezirksamt für den 18./19. Bezirk.

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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