Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ausverkaufsbewilligung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Bewilligung eines Ausverkaufs
  • Rechtsgrundlage:
    • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG), BGBl. Nr. 448/1984 idgF
    • Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 314/1994 idgF
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. 2007/28 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
  • Firmenbuch
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Wirtschaftskammer Wien (Anhörungsrecht)
  • VerpächterInnen (Zustimmungserklärung, wenn PächterInnen vor dem Inkrafttreten der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 111/2002, bestellt wurden und die Bewilligung des Ansuchens die Endigung der Gewerbeberechtigung nach sich zieht)
  • Gerichte (Verwaltungsgericht Wien, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof als Rechtsmittelbehörden)
  • Marktamt (Überprüfungsorgan)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung des Magistrats der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 60 Jahren ab Endigung der Gewerbeberechtigung, sofern kein Fortbetrieb erfolgt, gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt.

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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