U-Bahn-, Straßenbahn- und Eisenbahnangelegenheiten (MA 64)

Zum Bau und zum Betrieb einer öffentlichen Eisenbahn (darunter fallen nach dem Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) auch U-Bahnen und Straßenbahnen) ist nach § 14 EisbG eine Bewilligung erforderlich. Diese wird in Wien in der Regel von der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64) erteilt.

Eisenbahnrechtliches Bauvorhaben

Ablauf - Antragssteller, Parteien, Einwendungen

Bei einem Bauvorhaben, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, wird der Bauentwurf gemäß § 31c EisbG mindestens 2 Wochen bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht aufgelegt.

Antragssteller

Diese können über konkrete Bauprojekte auch am besten Auskunft geben.

Parteien im Verfahren

  • Bauwerber*innen
  • Eigentümer*innen
  • Sonstige an den betroffenen Liegenschaften dinglich Berechtigte

Betroffene Liegenschaften sind dabei jene

  • über die (oder unter denen) eine Eisenbahn fährt, aber auch
  • die angrenzenden Liegenschaften
    • wenn sie innerhalb von 12 Metern von der Mitte des äußeren Gleises zu liegen kommen (Bauverbotsbereich nach § 42 EisbG außer bei U-Bahnen und Straßenbahnen) oder
    • wenn ausnahmsweise die Liegenschaft besonderen Beschränkungen unterworfen werden muss.

Einwendungen

Die zulässigen Einwendungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf den Schutz des Eigentums und die Sicherheit von Personen.

Zivilrechtliche Einwendungen (wie Wertminderung, Einbußen im Geschäftsbereich) können in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Größere Vorhaben, wie der Ausbau der U2, werden im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G) von der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) durchgeführt.

Bewilligungsfreie Bauvorhaben

Nicht alle eisenbahnrechtlichen Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig. Bauarbeiten geringen Umfanges, wie etwa Gleisbauarbeiten in Form von Wartung, Tausch oder Neuverlegung in einem untergeordneten Ausmaß, sind bewilligungsfrei (§ 36 EisbG).

Eigener Gleisanschluss - Anschlussbahn

Einige größere Unternehmen versorgen ihre Betriebe mit einem eigenen Gleisanschluss (Anschlussbahn). Im Großteil der Fälle erfolgt hier die Beistellung von Güterwaggons et cetera durch die Rail Cargo Austria AG.

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