Wien Kulturgut: Weltkulturerbe Wien

Zwei großflächige Wiener Schutzzonenbereiche befinden sich auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO: Das gesamte historische Stadtzentrum, das 2001 ernannt wurde, sowie Schloß und Park von Schönbrunn, die bereits 1996 in den Stand eines Weltkulturerbes erhoben wurden.

Historisches Stadtzentrum

Die Aufnahme des historischen Stadtzentrums von Wien auf die Liste des Kulturerbes der Welt erfolgte am 13. Dezember 2001. Zur Begründung wurde angeführt:

  • Die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten des historischen Zentrums von Wien sind überragende Zeugnisse eines fortwährenden Wandels von Werten während des zweiten Jahrtausends.
  • Drei Hauptperioden europäischer Kultur und politischer Entwicklung - Mittelalter, Barock und Gründerzeit - werden in außergewöhnlicher Form durch das städtebauliche und architektonische Erbe des historischen Zentrums von Wien dargestellt.
  • Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt.

Das in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufgenommene "Historische Stadtzentrum von Wien" ist relativ groß. Es umfasst eine Kernzone von zirka 371 ha, mit zirka 1.600 Objekten und eine Pufferzone von zirka 461 Hektar mit zirka 2.950 Objekten. Insgesamt betragen Fläche und Objektanzahl jedoch dennoch jeweils nur knapp 2 Prozent des Stadtgebietes beziehungsweise der Häuseranzahl von Wien. Aus stadthistorischer Sicht umfasst das Kerngebiet:

  • die mittelalterliche Kernsubstanz, das heißt den Nukleus der Stadt, der seinerseits auf die römische Stadtstruktur aufbaut;
  • die großen Bauführungen der Barockzeit mit den vom Zentrum kranzartig ausstrahlenden Stadtachsen, die heute noch von den ehemaligen Sommerresidenzen mit ihren Gartenanlagen geprägt sind und drittens
  • die städtebauliche Neustrukturierung der Stadt in der Gründerzeit mit den weltberühmten Bauten der beginnenden Moderne.

Die das eigentliche historische Stadtzentrum umgebende Pufferzone umschließt im Westen, Süden und Osten Teile der ehemaligen Vorstädte Landstraße, Alte und Neue Wieden, Schaumburgergrund, Magdalenengrund, Windmühle, Laimgrube, Mariahilf, Spittelberg, St. Ulrich, Neubau, Josefstadt, Alservorstadt und Roßau. Im Norden wird die Pufferzone durch die rechtsseitige Ufermauer der Donaukanalregulierung aus der Zeit um 1900 begrenzt.

Schloß und Park von Schönbrunn

Bereits fünf Jahre vor dem historischen Stadtzentrum von Wien, 1996, war die Aufnahme von Schloß und Park von Schönbrunn in die Welterbeliste der UNESCO erfolgt. Die Aufnahme erfolgte aufgrund der Einheit von Schloß und Park als "gemischtes Ensemble" wobei der außergewöhnliche, universelle Wert im Sinne des internationalen Übereinkommens wie folgt begründet wurde:

  • Als ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft und
  • Als ein hervorragendes Beispiel eines Gebäudetypus beziehungsweise eines architektonischen Ensembles, das einen bedeutsamen Abschnitt der Geschichte versinnbildlicht.

In der ergänzenden Würdigung des Welterbekomitees heißt es darüber hinaus: Vom 18. Jahrhundert bis 1918, war Schönbrunn die Residenz der Habsburger. Sie wurde von den Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach und Nicolaus Pacassi entworfen und ist voller außergewöhnlicher Raumschöpfungen. Gemeinsam mit den Gärten und dem weltweit ersten Tiergarten der Welt aus dem Jahre 1752, stellt es ein bemerkenswertes barockes Ensemble und ein vollkommenes Bespiel eines Gesamtkunstwerks dar.

Die Kernzone umfasst das gesamte ehemalige barocke Schlossareal, das im wesentlichen im Norden vom Wiental (Schönbrunner Schlossallee), im Westen von der Maxingstraße bzw. dem Friedhof Hietzing, im Süden vom Straßenzug Am Fasangarten und im Osten von der Gassmannstrasse beziehungsweise der Grünbergstraße begrenzt wird.

Das eigentliche Schloß mit allen seinen Nebengebäuden ist damit ebenso Bestandteil des Weltkulturerbes wie der Park mit seinen Glashäusern und den Tiergarten; auch die Reste der ehemaligen zum Schloß führenden Hauptachse, der heutigen Schlossallee, wurden in den engeren Schutzbereich aufgenommen. Insgesamt umfasst die Kernzone damit ein Areal von rund 120 Hektar Grundfläche; die historischen Gebäude besitzen eine Nutzfläche von rund 52.000 Quadratkilometer.

Die Pufferzone umschließt Teile der benachbarten Bezirke 12 bis 15 und erstreckt sich im Prinzip von den Gleisanlagen der Westbahn im Norden bis zur S-Bahn im Süden beziehungsweise den angrenzenden Altstadtbereichen im Westen und Osten.

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