Wiener Altstadterhaltungsfonds
Förderung beantragen
Was wird gefördert?
Gefördert werden können stadtbildpflegerische Maßnahmen an historischen Objekten in Schutzzonen, vorgesehenen Schutzzonen oder an Objekten unter Denkmalschutz.
Beispiele geförderter Objekte
Beirat
Der Beirat begutachtet die Förderungsansuchen, entscheidet über die Höhe der Förderung und überprüft die Verwendung der Fördermittel.
Weiterführende Informationen
- Bauordnung für Wien - Schutzzonenbestimmungen besonders in Artikel IV Absatz 3 und den §§ 5, 7, 8, 60, 62a, 63, 69, 70, 70a, 75, 78, 85, 87, 129
- Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
- Wohnbauförderung und Unterstützungen im Wohnbereich
- Technische Stadterneuerung (MA 25)
- Wohnfonds Wien - ehemals Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds (WBSF)
- Bundesdenkmalamt Österreich
Kontakt
Stadt Wien - Kultur
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- Letzte Aktualisierung: 03.09.2025, 04.10 Uhr
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