Hinweise zu den Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen per Post, online im Virtuellen Amt, per E-Mail, Fax oder telefonisch einzubringen. Sie können Ihre Amtswege auch direkt auf Mein Wien erledigen.

Für Wünsche, Anregungen und Beschwerden an die Stadtverwaltung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Stadtservice Wien.

Ämter und Behörden haben normalerweise werktags zu festgelegten Zeiten geöffnet. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sind sie geschlossen.

Die Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden teilen sich in Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten. Bezirksgerichte bieten zusätzlich Amtstage an.

Amtsstunden

Während der Amtsstunden können Sie schriftliche Anbringen persönlich in den Dienststellen des Magistrats abgeben. Schriftliche Anbringen sind beispielsweise Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Schriftform.

Beratungsgespräche und Auskünfte zu Ihrem Anbringen sind nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Die genauen Amtsstunden der Magistratsdienststellen finden Sie im Überblick Wien.

Hinweis: Schriftliche Anbringen können Sie außer durch persönliche Abgabe bei der Dienststelle auch im Virtuellen Amt einbringen oder per Post, als Fax oder als E-Mail schicken. Die Post- und E-Mail-Adressen sowie die Faxnummern der Magistratsdienststellen finden Sie im Überblick Wien.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Wien.

Parteienverkehrszeiten

Zu den Parteienverkehrszeiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Magistrats für Beratungsgespräche, Auskünfte, Akteneinsichten und sonstige persönliche Termine zur Verfügung.

Außerdem können Sie mündliche Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen einbringen.

Beachten Sie, dass Sie gewisse Anbringen nach den zugrunde liegenden Gesetzesbestimmungen immer schriftlich stellen müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bitte bei der Dienststelle, an die Sie das Anbringen richten möchten. Die Parteienverkehrszeiten der Magistratsdienststellen finden Sie im Überblick Wien.

Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher Anbringen, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Amtstage der Bezirksgerichte

Bei den Amtstagen der Bezirksgerichte können Sie mündlich Klagen, sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen gerichtlich zu Protokoll geben. Bedienstete des Gerichts, zum Beispiel Richter*innen, helfen Ihnen dabei und geben Ihnen allgemeine einfache Rechtsauskünfte zu konkreten Rechtsstreitigkeiten.

Bei manchen Gerichten müssen Sie sich für den Amtstag anmelden.

Die genauen Amtstage und ob Sie sich dafür anmelden müssen, erfahren Sie beim jeweiligen Bezirksgericht: Wiener Bezirksgerichte

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