Einsatzgebühren der Berufsrettung Wien

Grundsätzlich muss ein Einsatz der Wiener Berufsrettung von der Patientin beziehungsweise dem Patienten bezahlt werden. Im Normalfall werden die entstandenen Kosten jedoch durch die Krankenkasse übernommen.

Aus folgenden Gründen wird eine Übernahme der Kosten seitens der Krankenkassen jedoch abgelehnt und müssen von jener Person bezahlt werden, für die das Einsatzfahrzeug gerufen wurde:

  • kein Versicherungsanspruch zum Zeitpunkt des Rettungseinsatzes
  • keine medizinische Notwendigkeit
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Todesfeststellung

Um eine nachträgliche Gebührenübernahme abzuklären, können Sie sich an die Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse wenden. Erklären Sie die medizinische Notwendigkeit des Rettungseinsatzes, warum die Rettung gerufen wurde, ob in weiterer Folge eine ärztliche Abklärung erfolgt ist oder ob Unterlagen und Befunde vorgelegt werden können, die mit dem Rettungseinsatz in Zusammenhang stehen.

Die Einsatzgebühren entstehen mit der Ausfahrt des Einsatzfahrzeuges unabhängig davon, ob eine Betreuung vor Ort oder ein Transport in ein Krankenhaus erfolgt.

Höhe der Gebühr

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die Gebühren durch den Gemeinderat als Pauschalbetrag festgesetzt und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemacht:

Gebühren gemäß WRKG

Erlass oder Verminderung der Gebühr

Die Einsatzgebühr kann unter Umständen ganz oder teilweise erlassen werden. Dabei können folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Unbilligkeit: Einsatzhandlungen waren möglicherweise nicht zwingend notwendig (z. B. Aufbrechen der Wohnungstür, obwohl kein medizinischer Notfall vorlag).
  • Einkommenssituation (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung)

Ein Rechtsanspruch auf eine Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr besteht jedoch nicht.

Kontakt

Bei Fragen im Falle einer Gebührenvorschreibung stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereich Finanz jederzeit gerne zur Verfügung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Weiterführende Informationen

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