Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Zurücklegung Gewerbe, Ausscheiden Geschäftsführer*in, Zurücklegung Betriebsstätten

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Eintragung der Zurücklegung eines Gewerbes Fortbetriebsrechtes oder einer weiteren Betriebsstätte im GISA
    • Eintragung der Einschränkung einer Gewerbeberechtigung im GISA
    • Eintragung des Ausscheidens eines*einer Geschäftsführer*in, Filialgeschäftsführer*in oder befähigten Arbeitnehmer*in im GISA und Erlassung einer Verständigung hierüber
    • Ausstellung eines beglaubigten Auszugs aus GISA
  • Rechtsgrundlagen:
    • o § 147 Abs. 3, § 345 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung
    • §§ 6 und 20 Abs. 6 Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995 in der geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) - zur Überprüfung der aktuellen Eintragung

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen (ausgenommen bei Ausstellung eines beglaubigten GISA-Auszuges) weitergeleitet:

  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
  • Auftragnehmerkataster Österreich
  • nur bei Zurücklegung eines Gewerbes zusätzlich:
    • Firmenbuch
    • Landespolizeidirektion Wien (nur für das Waffengewerbe betreffend nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition)
    • Bundesminister für Landesverteidigung (nur für das Waffengewerbe betreffend militärische Waffen und militärische Munition)
  • nur bei Ausscheiden eines*einer Geschäftsführer*in zusätzlich:
    • Hauptverband der Sozialversicherungsträger
  • nur bei Kredit- und Versicherungsvermittlern im Rahmen der Zurücklegung eines Gewerbes oder Fortbetriebsrechtes:
    • Übermittlung an EU/EWR-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz sofern eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung beziehungsweise eine ausländische Niederlassung bekanntgegeben wurde

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten 60 Jahre nach Endigung der Gewerbeberechtigung/Konzession gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Erteilung eines negativen Bescheides

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular