Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Projektbewilligung Wohn- und Pflegeheim

Bitte beachten Sie, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

  • Zweck: Antrag auf Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes eines Wohn- und Pflegeheimes als innovatives Modell oder Projekt
  • Rechtsgrundlagen:
    • Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz - WWPG, LGBl. für Wien, Nr. 15/2005 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
    • Durchführungsverordnung zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG, LGBl. für Wien, Nr. 31/2005 idgF
    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF
    • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930 idgF
    • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
    • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Abfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Vereinsregister
  • Firmenbuch

Ihre Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Sozialhilfeträger (Fonds Soziales Wien)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre Daten werden spätestens 10 Jahre nach der genehmigten Einstellung des Betriebes des Wohn- und Pflegeheimes gelöscht, sofern gesetzliche Verpflichtungen dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihrem Antrag auf Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes eines Wohn- und Pflegeheimes kann nicht stattgegeben werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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