Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Heimhilfeeinrichtung - Betriebsanzeige, -änderung oder -einstellung

Bitte beachten Sie, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

  • Zweck: Genehmigung der Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes einer Einrichtung, die Heimhilfe durchführt
  • Rechtsgrundlagen:
    • Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz - WHEG , LGBl. für Wien, Nr. 8/2008 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
    • Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz - WHEG-VO, LGBl. für Wien, Nr. 20/2008 idgf
    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF
    • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930, idgF
    • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
    • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

Die personenbezogenen Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Sozialhilfeträger (Fonds Soziales Wien)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre Daten werden spätestens 10 Jahre nach Einstellung des Betriebes der Einrichtung, die Heimhilfe durchführt, gelöscht, sofern gesetzliche Verpflichtungen dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihrem Antrag auf Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes einer Einrichtung, die Heimhilfe durchführt, kann nicht stattgegeben werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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