Winterdienst der MA 48
Die Durchführung des Winterdienstes obliegt im Allgemeinen dem Straßenerhalter beziehungsweise der*dem Anrainer*in öffentlicher Gehsteige, Gehwege oder Stiegenanlagen. Im Wiener Stadtgebiet ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständig. Die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut.
- Winterdienstorganisation
- Winterdienstpläne und Streuzeiten
- Winterbasisradwegenetz: 9 MB PDF
- Streumitteleinsatz
- Europas größte Salzlagerhalle im Hafen Wien
- Gesetzliche Grundlagen der Straßenreinigung
- 48er-Winterdiensttipps für Wiener Gehsteige und Stiegen
- 48er-Wintertipps für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Autofahrer*innen und Hundebesitzer*innen
Weiterführende Informationen
- Winterdienst-Verordnung 2003
- Schnee und Eis in Wien - Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer*innen: 5 MB PDF
Kontakt
Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.10 Uhr
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