Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Die Daten werden verwendet, um Anträge auf Erteilung einer Rechtskraftbestätigung für Bescheide bearbeiten zu können. Eine Rechtsraftbestätigung ist ein Vermerk der Bescheid erlassenden Behörde, aus dem hervorgeht, ab welchem Zeitpunkt der betreffende Bescheid unanfechtbar geworden ist. Die Unanfechtbarkeit eines Bescheides beginnt entweder mit der Abgabe eines Rechtsmittelverzichts oder mit dem ungenützten Ablauf einer Frist zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde an ein Verwaltungsgericht.
Bestätigungen der Rechtskraft einer behördlichen Erledigung sind gemäß § 14 TP 14 Abs.. 1 Gebührengesetz 1957 als Zeugnis zu vergebühren; dazu kommen weiters noch Eingabegebühren sowie Verwaltungsabgaben. Die genaue Höhe findet sich in der Kosteninformation zum jeweiligen Verwaltungsverfahren, in welchem die Rechtskraftbestätigung beantragt wird. - Rechtsgrundlage:
- § 7 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG
- § 14 Tarifpost 14 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 - GebG
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht weitergeleitet.
Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.
Hinweise
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Die konkrete Aufbewahrungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren, in welchem die Rechtskraftbestätigung ausgestellt wird.
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen: Die Ausstellung einer Rechtskraftbestätigung ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 64 - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Informationen finden Sie im Internet auf: