
Betriebe mit großen Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen müssen erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen. Die Betriebsinhaber*innen erstellen zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen ihrer Betriebe Sicherheitsberichte. Diese werden von den Sachverständigen der Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) beurteilt.
Der Sicherheitsbericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei einem Störfall ist dadurch die Nachbarschaft umfassend über Gefahren und etwaige Maßnahmen informiert.