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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Informationszugang auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass folgende von Ihnen bekannt gegebenen beziehungsweise direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Datenkategorien

Personenbezogene Daten von Personen, die einen Antrag auf Informationszugang stellen (soweit diese bekannt gegeben werden beziehungsweise für das Verfahren erhoben werden müssen):

  1. Name
  2. Adresse
  3. Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse)
  4. Informationszugangsantrag
  5. Weitere Daten, die im Informationszugangsantrag enthalten sind

Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck: Informationszugangsverfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Zurverfügungstellung der Information an die antragstellende Person, soweit keine Geheimhaltungspflicht gemäß § 6 IFG besteht

Rechtsgrundlage: §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Nach § 7 IFG sind Informationen auf Antrag zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 IFG unterliegen.

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitungstätigkeit werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt und dabei folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Sofern dies für die Zustellung notwendig ist: Zentrales Melderegister gemäß § 16 Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992 idgF
  • Datenarten: Vorname, Familienname, Adresse des aktuellen Hauptwohnsitzes (Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Stiege und Türnummer, Postleitzahl und Ort)

Rechtsgrundlage: §§ 7 ff IFG in Verbindung mit §§ 1 ff Zustellgesetz (ZustG) in Verbindung mit § 16a Abs. 4 MeldeG

Empfänger*innen (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten)

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht übermittelt und auch nicht offengelegt.

Sofern eine andere Stelle für den gestellten Informationszugangsantrag zuständig sein sollte, erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 IFG eine Weiterleitung an diese Stelle.

Falls auf Ihren Antrag hin ein Bescheid erlassen werden sollte, gegen den Sie Rechtsmittel erheben, werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten auf Basis der verfahrensrechtlichen Gesetzesgrundlagen (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG und Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG) an das zuständige Verwaltungsgericht Wien beziehungsweise die weiteren Gerichte im Instanzenzug übermittelt.

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufbewahrungsdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von höchstens 5 Jahren nach rechtskräftiger Erledigung des Informationszugangsantrags gespeichert.

Bereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie die Konsequenz, dass der Informationszugangsantrag nicht bearbeitet werden kann.

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Datenschutz auf wien.gv.at

Kontakt

Stadt Wien - Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen

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