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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Voranschlag, Rechnungsabschluss

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass folgende von Ihnen bekannt gegebenen bzw. direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Datenkategorien

Personenbezogene Daten des Gemeindemitglieds, das eine Stellungnahme zum Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss der Stadt Wien abgibt:

  1. Name inklusive Titel
  2. Anschrift
  3. Geburtsdatum
  4. Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail-Adresse, Fax)
  5. Staatsbürgerschaft

Zweck und Rechtsgrundlagen

Zweck: Verarbeitung von Stellungnahmen berechtigter Gemeindemitglieder zum Voranschlag bzw. zum Rechnungsabschluss der Stadt Wien.

Rechtsgrundlage:

  1. §§ 5, 22 Abs. 2, 86, 87, 88, 95 Abs. 2, 97, 100 und 105 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV), LGBl. für Wien Nr. 28/1968, idgF
  2. Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. der Stadt Wien Nr. 2025/29A, idgF

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitungstätigkeit werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt und dabei folgende personenbezogene Daten erhoben:

Zentrales Melderegister:

  • Datenarten: Vorname, Nachname, Adresse des aktuellen Hauptwohnsitzes (Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Stiege und Türnummer, Postleitzahl und Ort)
    Rechtsgrundlage: § 12 Datenabfragegesetz in Verbindung mit § 16a Abs. 4 Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992 idgF

Empfänger*innen (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten)

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht übermittelt und auch nicht offengelegt. Nach Prüfung der Berechtigung zur Abgabe von Stellungnahmen wird der Inhalt der Stellungnahme ohne Personenbezug an die zuständigen Organe - insbesondere den Gemeinderat - weitergeleitet.

Hinweise

Aufbewahrungsdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von höchstens 3 Monaten vom Verantwortlichen gespeichert.

Nach dem Ablauf der Aufbewahrungsdauer werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

Bereitstellung

Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, können Sie keine Stellungnahme zum Voranschlag bzw. zum Rechnungsabschluss abgeben. Berechtigt dazu sind nur Gemeindemitglieder, also österreichische Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien. Diese Berechtigung kann nur anhand der bereitgestellten Daten überprüft werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Datenschutz auf wien.gv.at

Kontakt

Stadt Wien - Finanzwesen

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