Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen
Ebendorferstraße 2/6. Stock
1010 Wien
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
- Zweck:
- Prüfung und Abwicklung von Förderansuchen, Gewährung von Förderungen und nachfolgende Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung.
- Rechtsgrundlagen:
- Art. 15, Art. 17, Art. 101, Art. 106, Art. 108, Art. 117 Abs. 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, idgF
- §§ 75 Abs. 3, 91 Abs. 4, 105, 114, 115, 132, 136 Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung), LGBl. für Wien Nr. 28/1968, idgF
- Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM), Abl. 49/2019, idgF
- § 3 Z 3 lit a und b Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996), BGBl. Nr. 201/1996, idgF
- Richtlinie des Bundes zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz
- Richtlinie des Landes Wien für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeber*innen
- Richtlinie des Landes Wien für die Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
- Art. 6 Abs. 1 lit b der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S 1
- §§ 2, 25, 32 Abs. 6 und 40k des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 - TDBG 2012), BGBl. I Nr 99/2012, idgF
- §§ 5, 15, 16 und 17 Wiener Fördertransparenzgesetz - Wr. FTG, LGBl.für Wien Nr. 35/2021 idgF
- §§ 4, 7 Informationsfreiheitsgesetz - IFG, BGBl. I Nr. 5/2024, idgF
Registerabfragen
Im Zuge der Verarbeitung können nachstehende Registerabfragen durchgeführt werden.
- Vereinsregister
- Ediktsdatei
- Firmenbuch
- Unternehmensregister
- Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
- Zentrales Melderegister
- Transparenzdatenbank
Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten
Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen übermittelt:
- Büro der Geschäftsgruppe sowie amtsführende*r Stadträt*in zum Zweck der Information
- Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens
- Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Buchhaltungsabteilung 1 zum Zweck der Auszahlung/Vereinnahmung der Förderung
- Andere potenzielle Fördergeber*innen zum Zweck der Vermeidung von Doppel-/Mehrfachförderungen oder zur Absprache einer Kofinanzierung
- Bundesminister *in für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank, der Kontrolle und Überprüfung sowie in Zusammenhang mit den Zuschussregelungen gemäß § 3 Z 3 lit a Katastrophenfondsgesetz
- Bundesminister*in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
- Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68), Abteilung Berufsrettung Wien (MA 70), Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit - Gruppe Krisenmanagement und Sicherheit (MD-OS KS), Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit - Gruppe Sofortmaßnahmen, Abteilung Baupolizei (MA 37) sowie gegebenenfalls weitere Abteilungen zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
- Stadtrechnungshof Wien, Rechnungshof, Organe der Europäischen Union und sonstige von der Stadt Wien beauftragte Stellen zum Zweck der Kontrolle und Überprüfung
- Landesregierung und andere nach der Wiener Stadtverfassung zuständige beratende und/oder beschlussfassende Organe zum Zweck der Genehmigung der Förderung
- Veröffentlichung der ausbezahlten Förderung und damit im Zusammenhang stehender personenbezogener Daten (Name/Bezeichnung, Postleitzahl, Fördergegenstand sowie ausbezahlter Förderbetrag) in einem Förderbericht (§ 5 Wr. FTG).
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Doppelförderungen Transparenzportal-Abfragen vorgenommen und damit im Zusammenhang stehende personenbezogene Daten (vgl. § 25 Transparenzdatenbankgesetz 2012 - TDBG 2012) an den*die Bundesminister*in für Finanzen zum Zwecke der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank (§§ 15 und 16 Wiener Fördertransparenzgesetz - Wr. FTG beziehungsweise §§ 25 und 32 Transparenzdatenbankgesetz - TDBG 2012) übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Finanzen die in § 40k Abs. 3 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012) genannten Daten der Förderung (insbesondere Name/Bezeichnung des*der Fördernehmer*in, ausbezahlter Förderbetrag, Postleitzahl, Rechtsform) ab einer Förderhöhe von 1.500 Euro gemäß den Bestimmungen des § 40k TDBG 2012 auf transparenzportal.gv.at für die Dauer von 5 Jahren veröffentlicht (ausgenommen davon sind Förderungen an Privatpersonen).
Es wird darauf hingewiesen, dass Förderzusicherungen gemäß den Verpflichtungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Erfüllung der proaktiven Informationspflicht gemäß § 4 IFG auf data.gv.at veröffentlicht beziehungsweise aufgrund eines Informationsbegehrens gemäß §§ 7 ff IFG herausgegeben werden können. Die Veröffentlichung beziehungsweise Herausgabe erfolgt nur insofern beziehungsweise insoweit, als dieser keine Geheimhaltungsgründe (§ 6 IFG) entgegenstehen.
Aufgrund der Richtlinie des Bundes zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz ist das Land Wien verpflichtet, alle Unterlagen für die Abwicklung und Gewährung dieser Förderung inklusive der personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Ablauf des Jahres der Zuschussleistung aus dem Katastrophenfonds aufzubewahren und den zuständigen Bundesministerien auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Gemäß dem Akten- und Skartierungsplan der Abteilung Finanzwesen (MA 5) in Verbindung mit dem Erlass "Allgemeine Vorschriften für das Ausscheiden von Unterlagen (Skartierungsordnung)" der Magistratsdirektion vom 7.2.2020, Zl. MD-OS - 74746-2020, in Verbindung mit der Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien, MDK-19556-2025-1 vom 24. Jänner 2025, idgF, in Verbindung mit § 52 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. der Stadt Wien Nr. 28/2007 idgF), werden Ihre personenbezogenen Daten nach 10 Jahren ab Erledigung gelöscht; mit Ausnahme der unten angeführten speziellen Datenarten
- Buchhaltungsunterlagen: 7 Jahre vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Auszahlung vorgenommen wurde (§ 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, idgF)
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
Das Förderansuchen kann nicht geprüft und bearbeitet werden.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung (nach Maßgabe des Art. 17 Abs. 3 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit a oder Art. 9 Abs. 2 lit a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:
- Österreichische Datenschutzbehörde
- Barichgasse 40-42
- 1030 Wien
- E-Mail:dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter und weiterführende Informationen
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf: wien.gv.at - Datenschutz