Wesentlich bei der Abwicklung und Umsetzung von Förderungsmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit der Wiener Landwirtschaftskammer, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) oder der AMA.
Weiters ist die Abteilung Wasserrecht (MA 58) die Vertretung Wiens bei Bund-Länder-Verhandlungen (Agrarreferentenkonferenz, Begleitausschuss et cetera) sowie die programmverantwortliche Landesstelle Wiens im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums.