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Beschwerde über Verunreinigungen in Gebäuden und Wohnungen

Nicht öffentlich zugängliche Gebäude, Höfe und Grundstücke sowie Teile davon müssen sauber gehalten werden. Es darf zu keiner Verunreinigung kommen, welche die Sicherheit oder Gesundheit von Menschen gefährdet oder die Nachbarschaft stark belästigt.

Sogenannte Übelstände müssen von dem*r Eigentümer*in, Grundeigentümer*in, Pächter*in oder Mieter*in umgehend beseitigt werden.

Beispiele für Übelstände:

  • Große Mengen an Müll und andere zurückgelassene Gegenstände
  • Verunreinigungen durch Taubenkot

Verunreinigungen melden

Verunreinigungen können Sie hier melden:

Beseitigung der Miss-Stände

Die verantwortlichen Personen müssen Übelstände umgehend beseitigen.

Wenn sie das nicht tun, ordnet die Behörde die Beseitigung des Miss-Standes mit einer Frist an.

Unabhängig davon können zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden und es kann auch eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

Der Magistrat darf sofort handeln, wenn ein Übelstand die Sicherheit oder Gesundheit von Menschen unmittelbar gefährdet oder die Nachbarschaft so stark belästigt wird, sodass aus hygienischen Gründen sofort reagiert werden muss. In solchen Fällen kann der Magistrat die Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren auf Kosten der betroffenen Person anordnen und durchführen.

Rechtsgrundlagen

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Stadt Wien - Gesundheitsdienst

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