Feuerpolizei
- Telefon: +43 1 4000-36151 (Montag bis Freitag, 8 bis 15.30 Uhr)
- E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
- Kontakt zur Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Lagerfeuer und Verbrennen im Freien

Wenn Sie ein Lagerfeuer oder Brauchtumsfeuer entzünden, müssen Sie die Bestimmungen der Feuerpolizei einhalten.
Lagerung in Gebäuden

Stiegenhäuser, Gänge sowie Zu- und Durchgänge in Wiener Wohnhäusern müssen Sie von Gegenständen frei halten. Auf Dachböden dürfen Sie keine brandgefährlichen Stoffe lagern.
Überprüfung von Heizungsanlagen
Heizungsanlagen und Abgasanlagen müssen nach erster Inbetriebnahme und danach in festgelegten Abständen überprüft werden.
Prüfberechtigte Fachunternehmen
- Prüfberechtigte Fachunternehmen gemäß § 27 Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.11.2025, 13.03 Uhr
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