Kulturförderung im 1. Bezirk
Der Bezirk Innere Stadt fördert kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen und Projekte im 1. Bezirk. Dazu gehören zum Beispiel Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzlfeste.
Die Förder-Schwerpunkte der Kulturkommission Innere Stadt sind:
- Veranstaltungen und Projekte mit über den Veranstaltungsort hinausgehendem Bezug zur Inneren Stadt
- Projekte mit der Hauptzielgruppe Bewohner*innen der Inneren Stadt
- Veranstaltungen und Projekte, die ohne diese Förderung des Bezirks nicht stattfinden könnten
- Niederschwellig zugängliche und nicht-kommerzielle Formate
- Zeitgenössische Kunst und Kultur, die das Kulturangebot im 1. Bezirk ergänzen
- Kulturangebote, die Kinder und Jugendliche aktiv miteinbeziehen, sowie generationenübergreifende Veranstaltungen und Projekte
- Veranstaltungen und Projekte, die ein gutes Miteinander und Toleranz in der Gesellschaft fördern
- Förderung von Talenten im Anfangsstadium ihres Wirkens
- Nur künstlerische Veranstaltungen, die als solche ordentlich bewilligt werden, sind förderwürdig.
Diversität in der Auswahl der Projekte ist den Mitgliedern der Kulturkommission in der Vergabe der Förderungen wichtig. Das betrifft einerseits die Kunstrichtung und das Format des Projekts, andererseits wird auf Gendergerechtigkeit und die Repräsentation von Künstler*innen mit Migrationshintergrund und aus Minderheiten geachtet.
Bei der Durchführung sind insbesondere das Gebrauchsabgabegesetz, das Wiener Veranstaltungsgesetz (u.a. zum Klimaschutz), die Straßenmusikverordnung, die Zonierungsverordnungen und die Bescheide der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) sowie grundsätzlich alle rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Achtung: Für das Spendensammeln im öffentlichen Raum ist allenfalls eine Genehmigung bei der zuständigen Magistratsabteilung einzuholen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die als Kundgebungen oder Demonstrationen bei der Landespolizeidirektion Wien angemeldet werden.
Projekte mit parteipolitischer Ausrichtung werden nicht gefördert.
Hinweise für Förderwerber*innen
Das Kulturbudget der Inneren Stadt beträgt im Jahr 2025 insgesamt 70.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Anzahl und Höhe der von der Kulturkommission bewilligbaren Förderungen limitiert ist. In Ihrem Ansuchen sind alle eventuellen Sponsoren und sonstigen Förderungen vollständig anzuführen. Im Falle der Bewilligung einer Förderung seitens der Kulturkommission Innere Stadt verpflichten Sie sich, dass der 1. Bezirk in allen Publikationen als Förderer der Veranstaltung mit Logo aufscheint.
- Logo der Kulturkommission zum Herunterladen: JPG
Im Jahr 2024 sind 129 Ansuchen eingelangt, wovon 56 positiv und 73 negativ von der Kulturkommission beurteilt wurden. Die Ansuchen wurden im Durchschnitt mit 1.000 Euro gefördert.
Einreichung
Die Kulturkommission Innere Stadt lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben. Bitte füllen Sie das Antragsformular korrekt und vollständig aus. Es wird empfohlen, auf eine prägnante Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens zu achten, die den Mitgliedern der Kulturkommission eine gute Vorstellung Ihrer Idee vermittelt. Bitte beschreiben Sie außerdem, wie Sie planen, Bewohner*innen der Inneren Stadt zu erreichen.
Termine und Fristen
Ansuchen müssen mindestens 2 Monate vor dem Stattfinden des Projekts eingereicht werden. Sie müssen Ansuchen für Förderungen bis 5 Werktage vor der nächsten Sitzung der Kulturkommission stellen, damit diese in der Sitzung behandelt werden können. Die Kulturkommission tagt 2025/2026 an folgenden Terminen:- 25. November
- 19. Dezember
- 15. Jänner
- 12. Februar
- 12. März
- 16. April
- 13. Mai
- 11. Juni
- 16. Juli
- 10. September
- 15. Oktober
Bei Fragen zu den Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung unter der Telefonnummer +43 1 4000-01115 Auskunft.
Kontakt
Telefon: +43 1 4000-01111
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- Letzte Aktualisierung: 10.11.2025, 12.54 Uhr
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