Wenn Schaben in einem Gebäude oder einer sonstigen Anlage auftreten, sind Liegenschaftseigentümer*innen verpflichtet diese zu bekämpfen:
- Der*die Eigentümer*in oder Bevollmächtigte, zum Beispiel die Gebäudeverwaltung, müssen eine*n befugte*n Schädlingsbekämpfer*in engagieren und unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung setzen.
- Der*die Eigentümer*in oder Bevollmächtigte, Mieter*innen, Pächter*innen und Nutzungsberechtige müssen den Zutritt zu den betroffenen Objekten ermöglichen.
- Mieter*innen, Pächter*innen und Nutzungsberechtige müssen über die Maßnahmen und den*die beauftragte*n Schädlingsbekämpfer*in informiert werden.
Schaben melden
Pharaoameisen können Sie hier melden:
- bei der jeweiligen Hausverwaltung
- bei dem*r Eigentümer*in
- beim Gesundheitsdienst (MA 15)
Schaben in Gastgewerbe-Betrieben melden Sie bitte dem Marktamt (MA 59).
Beseitigung der Miss-Stände
Wenn die Verantwortlichen die Miss-Stände nicht beseitigen, ordnet die Behörde die Beseitigung mit einer Frist an.
Unabhängig davon können zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden und es kann auch eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Der Magistrat darf sofort handeln, wenn durch einen Miss-Stand die Gesundheit von Menschen unmittelbar gefährdet wird, sodass aus hygienischen Gründen sofort reagiert werden muss. In solchen Fällen kann der Magistrat die Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren auf Kosten der betroffenen Person anordnen und durchführen.
Rechtsgrundlage
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Bekämpfung von Schaben (Schabenverordnung)
Hintergrund
Schaben unterliegen in Wien einer gesetzlichen Melde- und Bekämpfungspflicht, da sie aufgrund ihrer Lebensweise ein erhebliches Hygiene- und Gesundheitsrisiko darstellen. Als sogenannte Hygiene-Schädlinge können sie Krankheitserreger verbreiten sowie Lebensmittel, Vorräte und Oberflächen kontaminieren.
Schaben übertragen viele Keime. Durch den Kontakt mit Abfällen, Abwasser und anderen verunreinigten Bereichen nehmen sie Krankheitserreger auf und verschleppen diese in Wohnräume, Küchen oder Lagerräume.
Je früher ein Befall erkannt und fachgerecht bekämpft wird, desto wirksamer lassen sich gesundheitliche Risiken verringern und teure Sanierungsmaßnahmen vermeiden. Eine rasche Reaktion schützt die Wohnqualität und die Gesundheit aller Bewohner*innen.
Kontakt
- Hygienezentrum des Gesundheitsdienstes (MA 15)
- E-Mail: sanitaereuebelstaende@ma15.wien.gv.at
- Telefon: +43 1 4000-87864
Bitte kontaktieren Sie das Hygienezentrum telefonisch oder per E-Mail, kommen Sie nicht persönlich vorbei.