Nach Ablauf der Messzeit schicken Sie die Geräte an das Strahlenschutzlabor der Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle. Dort werden die Ergebnisse ausgewertet. Den Bericht erhalten Sie per E-Mail.
Wenn der Referenzwert bei Ihrer Messung überschritten ist, steht die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Dauer und Fristen
Allgemeine Arbeitsplätze und Privathaushalte
Generell empfehlen wir eine Messdauer von mindestens 6 Monaten, damit die durchschnittliche Radonkonzentration aussagekräftig ermittelt werden kann.
Gemäß Radonschutzverordnung (RnV) muss die Messzeit mindestens 6 Monate betragen. Mindestens die Hälfte der Messzeit muss zwischen 15. Oktober und 15. April liegen. Kürzere und alternative Messzeiten sind möglich, jedoch haben diese nur informativen Charakter und können nicht als Messung im Sinne der Radonschutzverordnung verwendet werden.
Gute Zeiträume für die Messung sind Mitte Dezember bis Ende Juni oder Mitte Juli bis Ende Jänner. Damit halten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Messung ein.
Eine rasche Übermittlung der Ergebnisse erfolgt durch Rücksendung der Messgeräte bis:
- 1. Februar: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. März
- 1. April: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. Mai
- 1. August: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. September
Andernfalls kann die Auswertung und Übermittlung der Ergebnisse mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bei einer Messdauer von mehr als einem Jahr kann die Auswertung nicht garantiert werden, da es durch die lange Expositionszeit zu Veränderungen am Detektormaterial kommen kann, die die Auswertbarkeit beeinträchtigen können.
Spezielle Arbeitsplätze
Für spezielle Arbeitsplätze wie zum Beispiel in Wasserwerken gilt eine Messzeit von mindestens 2 Monaten.
Nach der Auswertung bekommen Sie einen Prüfbericht mit einer Beurteilung, ob der Grenzwert für die Radonkonzentration überschritten wird.
Bei hohem Zeitdruck können Sie eine Radonmessung über eine Woche mit aktiven Messgeräten durchführen. Diese orientierende Messung dient primär zur Abschätzung einer möglichen Radonkonzentration eines Gebäudes und ist somit besonders in der Bau- und Sanierungsphase interessant. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf für eine individuelle Beratung.
Bestellung
Eine Online-Bestellung von Messgeräten ist möglich für:
- Privathaushalte sowie Arbeitsplätze ohne gesetzliche Messverpflichtung
- Arbeitsplätze gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 StrSchG 2020 (Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen in Radonschutzgebieten)