Radonmessung und Beratung zum baulichen Radonschutz
Das radioaktive Edelgas Radon ist laut Weltgesundheitsorganisation nach dem Rauchen der häufigste Grund, an Lungenkrebs zu erkranken.
In vielen Fällen sind Messungen daher empfohlen beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise:
- bei Arbeitsplätzen in Radongebieten
Hilfestellung: Messung in Radonschutzgebieten - in Wasserwerken, Radon-Kuranstalten und im Bergbau ("spezielle Arbeitsplätze")
- in Wohnräumen
Wien zählt laut aktueller Radonschutzverordnung (RnV) nicht als Radongebiet. Davon unabhängig kann die Radonkonzentration eines individuellen Gebäudes dennoch erhöht sein. Eine Messung gibt Gewissheit!
Messung und Bewertung
Kosten
- 28,92 Euro (24,10 Euro exklusive 20% Mehrwertsteuer) pro Messgerät (inklusive Auswertung und Übermittlung des Prüfberichts)
Arbeitsplatz im Keller und Erdgeschoss: Die Radonschutzverordnung gibt vor, dass in Räumen pro 150 Quadratmeter Grundfläche mindestens ein Messgerät aufgestellt werden muss (in einem Raum mit beispielsweise 200 Quadratmetern Grundfläche werden 2 Messgeräte aufgestellt).
Bei Wohngebäuden gibt die Verordnung vor, dass die Radonkonzentration in den beiden meistbenützten Aufenthaltsräumen zu messen ist. Bestellen Sie daher mindestens 2 Messgeräte.
Ablauf

Nach Ablauf der Messzeit schicken Sie die Geräte an das Strahlenschutzlabor der Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle. Dort werden die Ergebnisse ausgewertet. Den Bericht erhalten Sie per E-Mail.
Wenn der Referenzwert bei Ihrer Messung überschritten ist, steht die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Dauer und Fristen
Auf allgemeinen Arbeitsplätzen und in Privathaushalten müssen Sie mindestens 6 Monate messen, damit die durchschnittliche Radonkonzentration sicher ermittelt werden kann. Mindestens die Hälfte der Messzeit muss in den Wintermonaten zwischen 15. Oktober und 15. April stattfinden, da die Radonkonzentration in Innenräumen saisonal stark schwanken kann.
Gute Zeiträume für die Messung sind etwa entweder Mitte Dezember bis Ende Juni oder Mitte Juli bis Ende Jänner. Damit halten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Messung ein.
Eine rasche Übermittlung der Ergebnisse erfolgt durch Rücksendung der Messgeräte bis:
- 1. Februar: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. März
- 1. April: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. Mai
- 1. August: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. September
Andernfalls kann die Auswertung und Übermittlung der Ergebnisse mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Für spezielle Arbeitsplätze wie zum Beispiel in Wasserwerken gilt eine Messzeit von mindestens 2 Monaten. Nach der Auswertung bekommen Sie einen Prüfbericht mit einer Beurteilung, ob der Grenzwert für die Radonkonzentration überschritten wird.
Bei hohem Zeitdruck können Sie eine Radonmessung über eine Woche mit aktiven Messgeräten durchführen. Diese orientierende Messung dient primär zur Abschätzung einer möglichen Radonkonzentration eines Gebäudes und ist somit besonders in der Bau- und Sanierungsphase interessant. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf für eine individuelle Beratung.
Bestellung
Eine Online-Bestellung von Messgeräten ist möglich für:
- Privathaushalte sowie Arbeitsplätze ohne gesetzliche Messverpflichtung
- Arbeitsplätze gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 StrSchG 2020 (Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen in Radonschutzgebieten)
Für Messungen an Arbeitsplätzen gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 4 StrSchG 2020 ("spezielle Arbeitsplätze" in Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, untertägige Arbeitsbereiche, Schaubergwerke und –höhlen, Radon-Kuranstalten und -einrichtungen) und Dosis-Abschätzungen kontaktieren Sie die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle bitte telefonisch oder per E-Mail.
Beratung zum baulichen Radonschutz
Wenn die Messung einen Sanierungsbedarf ergibt, können Sie die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle (MA 39) für eine unabhängige bauphysikalische Beratung zu folgenden Themen beauftragen:
- Vorbeugender baulicher Radonschutz
- Radonsanierungen von bestehenden Häusern
- Radonschutzmaßnahmen für neue Gebäude
Planen Sie den Schutz vor Radon nach Möglichkeit schon vor Bau- oder Sanierungs-Maßnahmen ein. Die baulichen Maßnahmen lassen sich dann meist leichter und günstiger umsetzen.
Für Fragen zum baulichen Radonschutz nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Kontakt
- Stadt Wien - Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle (MA 39) - Labor für Strahlenschutz
- E-Mail: strahlenschutz@ma39.wien.gv.at
- Telefonnummer: +43 1 4000-39450
Gesetzliche Grundlage
Die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ist ermächtigte Dosisüberwachungsstelle hinsichtlich Radon nach § 131 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) idgF. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind wir bei gesetzlich vorgeschriebenen Messungen befugt, die Werte an die Radondatenbank zu melden.
Weiterführende Informationen
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- Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 13.18 Uhr
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