Dieser Pilz gehört zu den Speisepilzen beziehungsweise zu den essbaren Pilzen.


Sicherheitshinweis: Die Beschreibung dient nur der Information. Sie ersetzt nicht die Beurteilung durch geschulte Begutachter*innen. Pilzberatung oder -begutachtung bieten die Marktamtsabteilungen an.
Beschreibung und Eigenschaften
- Lateinische Bezeichnung: Coprinus atramentarius
- Wert: essbar
- Hut: aschgrau bis graubräunlich, breit, erst eiförmig, dann glockig, längsfaltig, im Alter vom Rand ausgehend schwarz zerfließend
- Lamellen: jung blassgrau, gedrängt stehend, angeheftet, bauchig, alt tintenartig zerfließend
- Stiel: weiß, dick, Basis gelbbraun, hohl, Basis knotenförmig verdickt
- Fleisch: weiß, dünn, weich, alt schwarz zerfließend
- Vorkommen: Frühjahr bis Spätherbst, gern an Waldwegen und in Gärten und Parkanlagen
- Geruch: unbedeutend
- Geschmack: mild
- Giftige Doppelgänger: keine
- Hinweis: Der Pilz ist in Verbindung mit Alkohol giftig. Bereits bei geringen Mengen von Alkoholkonsum kommt es zu teils heftigen Beschwerden wie Hitzegefühl, Rötungen im Bereich des Gesichtes, des Halses, des Nackens und der Brust, metallischem Geschmack, Herzklopfen, Herzrasen, Blutdruckanstieg oder -abfall, Kopfschmerzen sowie Schweißausbrüchen.
Verantwortlich für die Giftwirkung ist das im Pilz enthaltene Coprin. Dieses verhindert, dass der Alkohol in der Leber abgebaut wird. In den meisten Fällen verschwinden die Symptome nach 3 bis 6 Stunden wieder.
ACHTUNG: Damit ausgeschlossen ist, dass sich weder Coprin noch Alkohol zur gleichen Zeit im Körper befinden, darf mindestens 3 Tage vor dem Verzehr von Faltentintlingen und 3 Tage nachher kein Alkohol getrunken werden. Ohne Alkoholgenuss ist der Faltentintling ähnlich gut wie der Schopftintling.
