Patientenverfügung und weitere Vorsorgemöglichkeiten
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen. Sie ist als Vorsorge für Situationen gedacht, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer im Ernstfall für Sie bestimmte Entscheidungen - zum Beispiel in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten oder über medizinische Behandlungen - treffen soll.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder gewählte Erwachsenenvertretung besteht, können bestimmte alltägliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Haushaltsführung oder das Organisieren von Pflegeleistungen auch nahe Angehörige für Sie wahrnehmen.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Gibt es keine anderen Regelungen wie gesetzliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgebevollmächtigte, Familie oder psychosoziale Dienste, wird eine gerichtliche Erwachsenenvertreterin oder ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt.
Sterbeverfügung
Eine Sterbeverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden.
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.33 Uhr
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