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Patientenverfügung und weitere Vorsorgemöglichkeiten

Damit im Ernstfall wichtige Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie sich das wünschen, ist es wichtig, vorzusorgen. Damit können Sie sich letztlich Ihre Selbstbestimmung sichern.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen. Sie ist als Vorsorge für Situationen gedacht, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer im Ernstfall für Sie bestimmte Entscheidungen - zum Beispiel in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten oder über medizinische Behandlungen - treffen soll.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Wenn keine Vorsorgevollmacht oder gewählte Erwachsenenvertretung besteht, können bestimmte alltägliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Haushaltsführung oder das Organisieren von Pflegeleistungen auch nahe Angehörige für Sie wahrnehmen.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Gibt es keine anderen Regelungen wie gesetzliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgebevollmächtigte, Familie oder psychosoziale Dienste, wird eine gerichtliche Erwachsenenvertreterin oder ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt.

Sterbeverfügung

Eine Sterbeverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft

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