Beratungsstellen zur Wohnungssicherung - Wiener Gemeindebau und Privatwohnungen

Nutzen Sie wenn möglich unsere Online-Angebote, um Ihre Unterlagen, Anträge und sonstigen Anliegen zu übermitteln. Sie können uns auch per E-Mail oder Post kontaktieren: Kontaktinformation

Das Servicetelefon steht unter +43 1 4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Miete zu bezahlen oder fürchten, die Wohnung zu verlieren? Sie haben andere Probleme in Zusammenhang mit dem Erhalt Ihrer Wohnung? Die Stadt Wien bietet Ihnen Beratung und Unterstützung zur Sicherung Ihrer Wohnung und Ihrer Energiezufuhr.

Angebot

Kontaktieren Sie die Beratungsstellen bei folgenden Schwierigkeiten:

  • Sie können Ihre Miete nicht bezahlen und haben Zahlungsrückstände.
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen mit den Vermieter*innen oder Hausverwaltungen.
  • Sie wurden von den Vermieter*innen oder Hausverwaltungen aufgefordert, aus Ihrer Wohnung auszuziehen.
  • Sie haben eine gerichtliche Kündigung oder Räumungsklage erhalten - Ihnen droht Wohnungsverlust.
  • Sie haben Fragen zu befristeten Mietverträgen, Verlängerung und alternativen Wohnmöglichkeiten.
  • Sie haben Energiekosten-Rückstände oder Ihre Energiezufuhr wurde bereits abgesperrt.

Bei der Wohnungs- und Energiesicherung werden Sie wie folgt unterstützt:

  • Informationen zu miet- und verfahrensrechtlichen Fragen
  • Beratung zu möglichen finanziellen Ansprüchen und Unterstützungsleistungen (z. B. Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Befreiungen, Förderungen)
  • Gemeinsame Entwicklung eines Haushalts- und Finanzplans
  • Informationen zu anderen Einrichtungen, die unterstützen können
  • Hilfe beim Stellen von Ansuchen und Anträgen (z. B. Förderansuchen, Wohncoaching oder Anbindung an Mobile Wohnbegleitung)
  • Energieberatung
  • Beratung und Unterstützung zur Sicherung der Energiezufuhr
  • Krisenintervention
  • Beratung bei Verdacht auf überhöhte Miete und Information über Möglichkeiten einer Mietzinsüberprüfung - ergänzende Informationen: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)

Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zur Sicherung Ihrer Wohnung zu suchen, Sie dabei sozialarbeiterisch zu beraten und zu unterstützen.

Wenn Sie früher bereits eine Förderung erhalten haben oder eine Förderung abgelehnt wurde, sind Sie nicht generell von einer finanziellen Unterstützung ausgeschlossen. Bei der Prüfung Ihres Ansuchens werden Ihre Notlage und Ihre eigenen Möglichkeiten zur Lösung des Problems bewertet. Mit der Förderung soll Ihr Problem längerfristig gelöst werden.

Persönliche Beratung im zuständigen Standort

Mieter*in einer Gemeindewohnung über 25 Jahre

  • Zielgruppenzentrum Erdbergstraße
  • Adresse: 11., Erdbergstraße 228
  • Servicezeiten:
    • Montag, Dienstag, Freitag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr)
    • Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr) und von 15.30 bis 17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
  • E-Mail: post-rg4@ma40.wien.gv.at
  • Telefonischer Journaldienst: +43 1 4000-11420
    • Erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Mieter*in einer Gemeindewohnung mit Kindern unter 18 Jahren

Sollten Sie Mieter*in einer Gemeindewohnung sein und diese mit Ihren minderjährigen Kindern bewohnen, können Sie sich auch an eines der Familienzentren der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) wenden.

Mieter*in einer Gemeindewohnung unter 25 Jahren

Für 18- bis 24-jährige Mieter*innen einer Gemeindewohnung, die Mindestsicherung beziehen oder Anspruch auf Wiener Mindestsicherung haben, ist die U25 Wiener Jugendunterstützung zuständig.

Mieter*in einer Privat- oder Genossenschaftswohnung

Vorbereitung auf das Beratungsgespräch - notwendige Unterlagen

Für eine mögliche Förderung ist es wichtig, dass Sie spätestens ab jetzt damit beginnen, die laufenden Mieten zu bezahlen. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, unterstützen Sie die genannten Beratungsstellen (z. B. in Bezug auf Arbeitsintegration oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen).

Eine Beratung ist in den Servicezeiten ohne Terminvereinbarung möglich.

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Lichtbildausweis
  • Mietvertrag oder Hauptmietbestätigung

Zusätzliche Unterlagen können helfen, Ihre Situation rasch zu klären, Sie gut zu beraten und rechtzeitig zu unterstützen:

  • Nachweis über die zuletzt bezahlten Mieten (z. B. Kontoauszug, Zahlungsbestätigungen)
  • Aktuelle Mietvorschreibung oder Mietaufschlüsselung - erhalten Sie von Wiener Wohnen beziehungsweise von Ihrer Hausverwaltung
  • Mahnungen der Hausverwaltung - sofern Sie solche erhalten haben
  • Kündigungen, Räumungsklagen, Räumungstermine oder andere gerichtliche Schreiben, die Ihre Wohnung betreffen
  • Informationen zur Energie (z. B. Teilbetrag, Rückstand, Jahresabrechnung) - betreffend Strom, Gas und Fernwärme
  • Aktuelle Einkommensnachweise - wenn möglich von allen Personen in Ihrem Haushalt
  • Aktueller Kontostand (z. B. Kontoauszug)
  • Einzahlungsnachweis, wenn Sie außer der Miete schon Zahlungen geleistet haben, um Ihren Mietrückstand zu verringern

Hinweis: Sie können auch ohne Unterlagen oder mit einem Teil der Unterlagen einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular