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Finanzierung für Flugrettung wird neu geregelt

In Zukunft sollen die Einsätze des Wiener Rettungshubschraubers nach Flugminuten abgerechnet werden.

Die Länder Wien und Niederösterreich stellen die Finanzierung des gemeinsamen Flugrettungsdienstes neu auf. Bisher wurden die Kosten für den Rettungshubschrauber zu gleichen Teilen von beiden Bundesländern getragen. Der in Wien stationierte Rettungshubschrauber Christophorus 9 des ÖAMTC fliegt seit 25 Jahren Einsätze im Auftrag der beiden Bundesländer Evaluierungen haben gezeigt, dass rund 80 Prozent der Einsätze in Niederösterreich und etwa 20 Prozent in Wien stattfinden.

"Wien und Niederösterreich sind daher auf einem konstruktiven und guten Weg, ab 2028 mittels einer 15a-Vereinbarung die Einsätze nicht mehr pauschal, sondern in Flugminuten abzurechnen. Damit werden die Kosten der Hubschrauber-Einsätze von den Bundesländern exakt nach den tatsächlich geflogenen Zeiten beglichen", unterstreichen die zuständigen Landesräte Peter Hacker für Wien, Anton Kasser und Eva Prischl für Niederösterreich bei einem Medientermin.

Übergangsregelung

Als Übergangslösung für das Jahr 2027 bleibt die bisherige Aufteilung der Kosten formal bestehen. Zusätzlich wird Niederösterreich einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 500.000 Euro an Wien leisten.

Seit 2001 im Einsatz

Der Wiener Rettungshubschrauber ist seit 2001 im Auftrag der Bundesländer Wien und Niederösterreich im Einsatz. Der ÖAMTC stellt den Hubschrauber sowie die Pilot*innen zur Verfügung. Die Flugretter*innen ((Sanitäter*innen) werden von der Wiener Berufsrettung gestellt. Die Notärzt*innen kommen von der Wiener Berufsrettung und dem Wiener Gesundheitsverbund.

Weiterführende Informationen

Rettungsdienste, Krankentransporte und andere Hilfsorganisationen

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