Mit 1. Januar 2014 trat die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit (BMG) betreffend "Elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten" vom 26. Juni 2013 (Bungesgesetzblatt II Nr. 184/2013) in Kraft - das heißt, seit 1. Januar 2014 sind alle Labors verpflichtet, ihrer Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz elektronisch nachzukommen.
Um die Berechtigung für die elektronische Eilmeldung zu erlangen, muss jedes Labor ein Zertifikat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Für Wien ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde der Gesundheitsdienst (MA 15).
Die Vorgaben für die Anmeldung wurden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Der Gesundheitsdienst hat den Anmeldungsmodus soweit erleichtert, dass kein persönliches Erscheinen bei der Anmeldebehörde nötig ist.
Bei der Anmeldung ist daher folgender Ablauf zu beachten:
- Ausfüllen des Online-Formulars - dieses finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Antragsberechtigte Personen sind:
- Der*die Laborinhaber*in
- Die ärztliche Leitung
- Ein vertretungsbefugtes Organ (zum Beispiel: des Rechtsträgers bei eingetragenen Gesellschaften) oder eine von diesen bevollmächtigte Person (bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht)
- Folgende Dokumente sind beim Ausfüllen des Online-Formulars auf der Homepage des BMG als Anlage beizufügen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des*r Antragsteller*in
- Niederlassungsbestätigung (erhältlich bei der Standesführung der Ärztekammer) bei niedergelassenen Fachärzt*innen für Labordiagnostik oder Bewilligung nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz oder eine Gewerbeberechtigung (falls keines der vorgenannten Dokumente zutreffend ist)
- Allfällige Vollmacht
- Antragsberechtigte Personen sind:
- Zusendung des Ausdrucks der Antragsbestätigung mit der Antragsidentifikationsnummer an den Gesundheitsdienst
- Per E-Mail an: epidemievorsorge@ma15.wien.gv.at oder maricica.deihimi@wien.gv.at
- oder
- Per Post an:
- Stadt Wien - Gesundheitsdienst
- Epidemievorsorge
- 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 6, 5. Stock
- In Wien ist das persönliche Erscheinen des*r Antragsteller*in in der Bezirksverwaltungsbehörde zur Bestätigung des Antrags nicht erforderlich.
- Nach erfolgreicher Überprüfung der Antragsdaten erhält der*die Antragsteller*in per RSa-Schreiben die Login-Daten (User-Name, Passwort) sowie das Zertifikatspasswort zugestellt. Zeitgleich wird der Link für den Download des Zertifikats an die E-Mail-Adresse, die bei der Antragstellung angegeben wurde, zugesandt.
Für Meldung technischer Probleme wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: labor.ems@ma15.wien.gv.at - die dort einlangenden Fragen werden direkt an das BMG zur Beantwortung weitergeleitet.
Für allgemeine Fragen steht der Gesundheitsdienst Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 15.30 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: +43 1 4000-03285
ACHTUNG: Bei technischen Problemen oder Ausfällen des Online-Portals sind Meldungen zwischenzeitlich über das Meldeformular wie bisher zu übermitteln.