Hygienezentrum der Stadt Wien
Die Entlausung ist am 24. und 31. Dezember 2025 bis 10 Uhr geöffnet.
- Ort: 11., Rappachgasse 40
- 24-Stunden-Journaldienst: +43 1 4000-87890
- Allgemeine Auskünfte: +43 1 4000-87890, Montag bis Freitag, von 7 bis 15 Uhr
- Fax: +43 1 4000-99-87890
- E-Mail: journal@ma15.wien.gv.at
- Aufgaben: Desinfektionen, Entlausungen, zentrale Totenbeschau, behördliche Sanitätsangelegenheiten
Desinfektionen
Die Einsatzteams des Hygienezentrums führen Desinfektionen durch. Beispiele: Raumdesinfektionen, Fahrzeugdesinfektionen oder Desinfektionen von Gegenständen. Die Desinfektionen werden üblicherweise behördlich angeordnet, zum Beispiel im Rahmen des Epidemiegesetzes oder des Tiergesundheitsgesetzes. Es können aber auch Privatpersonen die Desinfektionsleistungen gegen Verrechnung in Anspruch nehmen.
Zentrale Totenbeschau
Bei einem Todesfall in der Wohnung ist für die ärztliche Totenbeschau die zentrale Totenbeschau des Gesundheitsdienstes zuständig.
Die Meldung eines Todesfalles ist telefonisch an den Journaldienst unter +43 1 4000-87890 zu richten. Dieser veranlasst den Einsatz des Totenbeschauteams mit dem*der Totenbeschau-Ärzt*in an der angegebenen Adresse.
Leitstelle für gesundheitsbehördliche Einsätze
Die Leitstelle des Gesundheitsdienstes (MA 15) ist täglich 24 Stunden erreichbar und koordiniert alle Einsätze des Gesundheitsdienstes, wie dringende Maßnahmen im Bereich der Desinfektion, Dekontamination sowie Einsätze der zentralen Totenbeschau.
Gesundheitsbehördlicher Permanenzdienst
Im Rahmen der gesundheitsbehördlichen Aufgaben ist der Gesundheitsdienste unter anderem für verschiedene Sanitätsangelegenheiten zuständig. Sie führen Erhebungen und verschiedene Maßnahmen bei Infektionskrankheiten nach dem Epidemiegesetz durch und ziehen gegebenenfalls Amtsärzt*innen hinzu.
In Sonderfällen (zum Beispiel: Lärm, sanitärer Übelstand) werden diese Leistungen über die Leitstelle des Gesundheitsdienstes in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen sichergestellt.
Ortspolizeiliche Maßnahmen
Das Hygienezentrum führt im Auftrag der verfahrensführenden Behörden sachverständige Begehungen bei Verdacht auf Verstöße gegen die Ratten-, Schaben-, Pharaoameisen- und Reinhalte-Verordnung durch. Diese Maßnahmen werden über die Leitstelle des Hygienezentrums und der ebenfalls dort angesiedelten Koordinationsstelle für sanitäre Übelstände koordiniert:
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 7.30 bis 15.30 Uhr
- Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten: +43 1 4000-87890
- E-Mail: sanitaereuebelstaende@ma15.wien.gv.at
Entlausung
Wenn Sie oder Ihr Kind Läuse haben, können Sie sich zu den Öffnungszeiten im Hygienezentrum beraten und gleich eine Entlausung durchführen lassen.
Die Behandlung mit einer Beratung, Haare waschen, auskämmen und trocknen dauert circa 1 Stunde. Sie bekommen eine Bestätigung über die durchgeführte Entlausung.
- Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag, von 7.30 bis 12.30 Uhr
- Bitte beachten: Um 12.30 Uhr ist Annahmeschluss. Die Entlausungen werden bis zum Ende der Behandlungen durchgeführt.
- Für Gruppenentlausungen und Ganzkörperentlausungen melden Sie sich bitte vorher unter der Telefonnummer +43 14000-87880 an.
- Die Entlausung ist an Fenstertagen und Feiertagen geschlossen.
- Kosten:
- Kurzhaar (bis 15 Zentimeter): 26,80 Euro
- Langhaar (über 15 Zentimeter): 40,50 Euro
- Ganzkörperentlausung: 96,90 Euro
Informationen zur Erkennung und Behandlung von Läusen und Nissen: 814 KB PDF
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- Letzte Aktualisierung: 03.12.2025, 10.09 Uhr
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