Bürger*innen der Stadt Wien
Der Gemeinderat kann Personen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben, durch Ehrungen auszeichnen. Insbesondere kann der Gemeinderat in Wien wohnhafte österreichische Staatsbürger*innen durch die Ernennung zu Bürger*innen auszeichnen. Diese Ernennung gewährt keine Sonderrechte. Sie gilt als widerrufen, wenn der*die Bürger*in infolge einer gerichtlichen Verurteilung das Wahlrecht zum Gemeinderat verloren hat. Der Gemeinderat kann die Ernennung widerrufen, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, dass der*die Bürgerin dieser Ehrung nicht würdig ist.

Die goldene Anstecknadel (links für Damen, rechts für Herren) zeigt fächerförmig gestaltet 6 Lorbeerblätter, davor das farbig emaillierte Wappen der Stadt Wien, und einen Rubin am Zusammenschluss der Blätter.
Rechtsgrundlage: Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV), LGBl. Nr. 28/1968 vom 15.10.1968 idgF.
Verleihungen seit 2000
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- Franz Nekula
Frühere Verleihungen finden Sie im Wien Geschichte Wiki.
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.16 Uhr
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