Kirtage, Flohmärkte, Straßenfeste und andere Gelegenheitsmärkte
Die sogenannten "Gelegenheitsmärkte" sind Privatveranstaltungen wie Kirtage, Flohmärkte, Straßenfeste, Weihnachts-, Silvester- und Ostermärkte, die das Marktamt (MA 59) genehmigt hat. Das Marktamt übernimmt keine Gewähr, dass die Veranstaltungen tatsächlich stattfinden.
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Stadt Wien - Marktamt
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- Letzte Aktualisierung: 07.01.2026, 11.45 Uhr
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