Ermäßigungen für die städtischen Bäder

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie ermäßigten Eintritt in die städtischen Bäder. Ermäßigungen gibt es für:

Bezieher*innen von Mindestsicherung oder Mindestpension

Bezieher*innen von Mindestsicherung oder Mindestpension brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Voraussetzung für die Ausstellung der Bäderlegitimation:

  • Mobilpass
  • Lichtbildausweis oder Sozialpass P.

Ermäßigter Eintritt (Einzeleintritt und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad
  • Wannenbad

Gratis Eintritt:

  • Brausebad

Menschen mit Behinderung, Blinde

Voraussetzung: Die Ermäßigungen erhalten Sie ab einem Behinderungsgrad beziehungsweise einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 Prozent.

Nachweis:

  • Blindenausweis
    • oder
  • Behindertenpass (Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 Prozent)
    • oder
  • Bescheid des Sozialministeriums und Vorlage eines Lichtbildausweises
    • oder
  • Amtliche Bescheinigung über eine Behinderung ab einem Behinderungsgrad beziehungsweise einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 Prozent und Vorlage eines Lichtbildausweises

Ermäßigter Eintritt (Einzeleintritt, Bonuskarte und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad
  • Wannenbad

Gratis Eintritt:

  • Brausebad

Erwachsene Begleitpersonen erhalten gratis Eintritt.

Präsenz- und Zivildiener

Präsenz- und Zivildiener brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Nachweis für die Ausstellung der Bäderlegitimation:

Ermäßigter Eintritt (Einzeleintritt und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Schüler*innen

Schüler*innen brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Voraussetzungen:

  • Jahrgang 2004 und 2005
  • Besuch einer Schule, die mit der Matura abschließt

Nachweis für die Ausstellung der Bäderlegitimation:

  • Bestätigung der Schule und einen Lichtbildausweis oder Schüler*innen-Ausweis

Ermäßigter Eintritt (Einzeleintritt und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Schüler*innen an Konservatorien und Kollegs, Auszubildende für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz

Schüler*innen an Konservatorien und Kollegs, Auszubildende für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Voraussetzung: Jahrgang 1997 bis 2006

Nachweis für die Ausstellung der Bäderlegitimation:

  • Bestätigung der Schule oder Schüler*innen-Ausweis

Ermäßigt (Einzeleintritt und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Ordentliche Studierende

Studierende brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Voraussetzungen:

  • Jahrgang 1997 bis 2006
  • Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule

Nachweis für Ausstellung der Bäderlegitimation:

  • Studierenden-Ausweis und gültige Studienbestätigung einer österreichischen Universität oder Fachhochschule

Ermäßigter Eintritt (Einzeleintritt und 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Senior*innen

Voraussetzung: Jahrgang 1959 und darunter

Nachweis: Lichtbildausweis mit Geburtsdatum

Ermäßigter Eintritt (nur Einzeleintritt; gilt nicht für die 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Kleinkinder

Voraussetzung und Nachweis: Jahrgang 2018 bis 2024 mit einer erwachsenen Begleitperson

Gratis Eintritt:

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad
  • Familienbad
  • Brausebad

Kinder

Voraussetzung: Jahrgang 2010 bis 2017

Nachweis: Lichtbildausweis mit Geburtsdatum

Ermäßigter Eintritt (Kindertarif):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Gratis Eintritt:

  • Brausebad
  • Familienbad

Jugendliche

Voraussetzung: Jahrgang 2006 bis 2009

Nachweis: Lichtbildausweis mit Geburtsdatum

Ermäßigter Eintritt (Jugendtarif):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad

Gratis Eintritt:

  • Brausebad

Bedienstete der Stadt Wien

Bedienstete der Stadt Wien brauchen für die Ermäßigung eine Bäderlegitimation.

Nachweis für die Ausstellung der Bäderlegitimation:

  • Dienstausweis
    • oder
  • Dienstkarte
    • oder
  • Bestätigung der Dienststelle über das aufrechte Dienstverhältnis und ein Lichtbildausweis

Ermäßigter Eintritt (nur Einzeleintritt, gilt nicht für die 6-Monatskarte):

  • Hallenbad
  • Kombibad
  • Sauna
  • Freibad
  • Wannenbad

Bäderlegitimation

Die sogenannte Bäderlegitimation können Sie sich gratis an den Kassen der geöffneten Hallenbäder und Kombibäder ausstellen lassen, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Bäderlegitimation wird mit einem Webcam-Foto versehen und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

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