Finanzielle Leistungen und Beihilfen
Steuerliche Begünstigungen
Manche Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, da sie die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer senken. Sie werden bei der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung beziehungsweise der Einkommenssteuererklärung angegeben:
Familie
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbeihilfe
- Familienhärteausgleich
- Kinderbetreuungsgeld
- Kinderbetreuungs-Beihilfe
Wohnen
Kontakt
Stadt Wien - Frauenservice Wien
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.19 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 5ab5d487-b298-4672-9a75-62cbce091f21
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.