Finanzielle Leistungen und Beihilfen
Steuerliche Begünstigungen Manche Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, da sie die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer senken. Sie werden bei der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung beziehungsweise der Einkommenssteuererklärung angegeben:
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16.03.2026, 15.11 Uhr
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