Radonmessung und Beratung zum baulichen Radonschutz

Die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle bietet österreichweit Radonmessungen an und berät bei Sanierungsmaßnahmen.

Das radioaktive Edelgas Radon ist laut Weltgesundheitsorganisation nach dem Rauchen der häufigste Grund, an Lungenkrebs zu erkranken.

In vielen Fällen sind Messungen daher empfohlen beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise:

Wien zählt laut aktueller Radonschutzverordnung (RnV) nicht als Radongebiet. Davon unabhängig kann die Radonkonzentration eines individuellen Gebäudes dennoch erhöht sein. Eine Messung gibt Gewissheit!

Messung und Bewertung

Kosten

  • 26,40 Euro (22 Euro exklusive 20% Mehrwertsteuer) pro Messgerät (inklusive Auswertung und Übermittlung des Prüfberichts)

Die Radonschutzverordnung gibt vor, dass für einen 150 Quadratmeter großen Arbeitsplatz im Keller und Erdgeschoss mindestens 1 Messgerät aufgestellt werden muss. Diese Vorgabe empfehlen wir auch für Wohnräume.

Ablauf

Radonmessgeräte mit Anleitung

Die Messung erfolgt mit passiven Messgeräten (Exposimeter). Wir senden Ihnen ein oder mehrere Messgeräte und die Anleitung mit der Post zu. Die Messung führen Sie selbst durch: Dafür stellen Sie das Gerät nach Anleitung auf und notieren den Zeitpunkt. Danach sind keine weiteren Arbeitsschritte notwendig.

Im Anschluss an die Messung schicken Sie die Geräte an die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle - Labor für Strahlenschutz zurück. Wir werten die Ergebnisse aus und senden Ihnen den Bericht per E-Mail zu. Wenn der Referenzwert bei Ihrer Messung überschritten ist, stehen wir gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Dauer und Fristen

Auf allgemeinen Arbeitsplätzen und in Privathaushalten müssen Sie mindestens 6 Monate messen, damit die durchschnittliche Radonkonzentration sicher ermittelt werden kann. Mindestens die Hälfte der Messzeit muss in den Wintermonaten zwischen 15. Oktober und 15. April stattfinden, da die Radonkonzentration in Innenräumen saisonal stark schwanken kann.

Gute Zeiträume für die Messung sind etwa entweder Mitte Dezember bis Ende Juni oder Mitte Juli bis Ende Jänner. Damit halten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Messung ein.

Eine rasche Übermittlung der Ergebnisse erfolgt durch Rücksendung der Messgeräte bis:

  • 1. Februar: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. März
  • 1. April: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. Mai
  • 1. August: Übermittlung der Ergebnisse bis 1. September

Andernfalls kann die Auswertung und Übermittlung der Ergebnisse mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Für spezielle Arbeitsplätze wie zum Beispiel in Wasserwerken gilt eine Messzeit von mindestens 2 Monaten. Nach der Auswertung bekommen Sie einen Prüfbericht mit einer Beurteilung, ob der Grenzwert für die Radonkonzentration überschritten wird.

Bei hohem Zeitdruck können Sie eine Radonmessung über 1 Woche mit aktiven Messgeräten durchführen. Diese orientierende Messung dient primär zur Abschätzung einer möglichen Radonkonzentration eines Gebäudes und ist somit besonders in der Bau- und Sanierungsphase interessant. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf für eine individuelle Beratung.

Bestellung

Eine Online-Bestellung von Messgeräten ist für:

  • Privathaushalte sowie Arbeitsplätze ohne gesetzliche Messverpflichtung
  • Arbeitsplätze gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 StrSchG 2020 (Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen in Radonschutzgebieten)

möglich:

Online bestellen

Für Messungen an Arbeitsplätzen gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 4 StrSchG 2020 ("spezielle Arbeitsplätze" in Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, untertägige Arbeitsbereiche, Schaubergwerke und –höhlen, Radon-Kuranstalten und -einrichtungen) kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.


Beratung zum baulichen Radonschutz

Wenn die Messung einen Sanierungsbedarf ergibt, können Sie die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle (MA 39) für eine unabhängige bauphysikalische Beratung zu folgenden Themen beauftragen:

  • Vorbeugender baulicher Radonschutz
  • Radonsanierungen von bestehenden Häusern
  • Radonschutzmaßnahmen für neue Gebäude

Planen Sie den Schutz vor Radon nach Möglichkeit schon vor Bau- oder Sanierungs-Maßnahmen ein. Die baulichen Maßnahmen lassen sich dann meist leichter und günstiger umsetzen.

Für Fragen zum baulichen Radonschutz kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

Kontakt

Gesetzliche Grundlage

Die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ist ermächtigte Dosisüberwachungsstelle hinsichtlich Radon nach § 131 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) idgF. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind wir bei gesetzlich vorgeschriebenen Messungen befugt, die Werte an die Radondatenbank zu melden.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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