Gratis Fahrtendienst für Schüler*innen mit Behinderung

Der Fahrtendienst der Stadt Wien ist kostenlos und wird von der Abteilung Stadt Wien - Schulen (MA 56) für Fahrten zu öffentlichen Wiener Pflichtschulen während des Unterrichtsjahres bereitgestellt.
Kinder mit Behinderung werden im Rahmen von Sammelbeförderungen von zu Hause abgeholt und zur jeweiligen Schule gebracht.
Nach dem Unterricht werden die Kinder von der Schule abgeholt und der Fahrtendienst bringt sie wieder nach Hause oder zum Hort.
Zielgruppe
Die Kinder
- besuchen eine Pflichtschule,
- haben ihren Wohnsitz in Wien und
- können aufgrund ihrer Behinderung nicht alleine oder mit Begleitung die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Die Entfernung zwischen Wohnort und Schule beziehungsweise zwischen Schule und Hort, die örtliche Situation, der Grad der Behinderung und die persönliche Situation der Erziehungsberechtigten (zum Beispiel Berufstätigkeit) werden im Rahmen der Bedarfsprüfung zusätzlich berücksichtigt.
Anmeldung für den Fahrtendienst
Die jeweilige Schulleitung beantragt den Fahrtendienst und führt die Bedarfsprüfung und Anmeldung bei der Abteilung Stadt Wien - Schulen durch.
Die Formulare und ausführliche Informationen zum Fahrtendienst liegen in der Schule auf. Die Bewilligung der beantragten Fahrten erfolgt durch die Abteilung Stadt Wien - Schulen.
Einstieg während des Schuljahrs
Bei Anträgen während des Schuljahrs können aus organisatorischen Gründen Wartezeiten bis zum tatsächlichen Beförderungsbeginn entstehen.
Die Anmeldungen werden möglichst rasch bearbeitet. Bei einer Bewilligung werden die Kinder ehest möglich vom Fahrtendienst in entsprechende Touren eingeteilt.
Übersiedlung
Bei einer geplanten Übersiedlung innerhalb Wiens informieren Sie bitte so früh wie möglich die Schulleitung, welche die Änderung der Abhol- und Zieladresse der Abteilung Stadt Wien – Schulen meldet.
Nach erneuter Überprüfung des Beförderungsbedarfs wird die Adress-Änderung dem Fahrtendienst weitergeleitet und innerhalb rund 1 Woche ab dem Zeitpunkt der Meldung kann das Kind vom neuen Wohnort abgeholt werden.
Bei Übersiedlung in ein anderes Bundesland erfolgt die Organisation und Kostenübernahme des Fahrtendienstes zu öffentlichen Wiener Pflichtschulen nicht mehr durch die Stadt Wien.
Weiterführende Informationen
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.38 Uhr
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