Kinderschutzbeauftragte*r in Kindergärten und Kindergruppen

Jede Trägerorganisation von elementaren Bildungseinrichtungen braucht mindestens eine*n Kinderschutzbeauftragte*n.

Aufgaben

Kinderschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes sicherzustellen. Sie überprüfen, ob das Kinderschutzkonzept im Alltag der elementarpädagogischen Einrichtung bekannt ist und umgesetzt wird.

Kinderschutzkonzepte sind standortspezifisch ausgerichtet. Daher soll die*der Kinderschutzbeauftragte bei der Erstellung des Kinderschutzkonzeptes beraten und unterstützen. Sie*er ist Qualitätsmanager*in, um die Qualitäts- und Schutzstandards zu evaluieren. Die*der Kinderschutzbeauftragte ist Ansprechperson

  • innerhalb der Trägerorganisation beziehungsweise für den*die Betreiber*in (interne Kommunikation)
  • für die Vertreter*innen der Trägerorganisation
  • für die Mitarbeiter*innen in den elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen

Bei Bedarf können Kinderschutzbeauftragte Schulungen und Fortbildungen anregen.

Verdachts- und Beschwerdefälle

In Verdachts- und Beschwerdefällen wegen Gewalt an Kindern vernetzen sich Kinderschutzbeauftragte mit Kinderschutzvereinen, wie zum Beispiel mit die möwe, dem Kinderschutzzentrum oder Selbstlaut. Kinderschutzbeauftragte unterstützen bei der internen und externen Information an Kolleg*innen, Eltern und Behörden.

Zusammenarbeit mit Trägerorganisation

Kinderschutzbeauftragte unterstützen die Trägerorganisation in allen Fragen des Kinderschutzes. Die Trägerorganisation trägt die Verantwortung, dass die Aufgaben der elementaren Bildungseinrichtung im Hinblick auf den Kinderschutz durchgeführt werden. Die Beschreibung des konkreten Verantwortungs- und Aufgabenbereiches der*s Kinderschutzbeauftragten, auch eine allfällige Übertragung von Verantwortlichkeiten an den Kinderschutzbeauftragten, ist Aufgabe der Trägerorganisation.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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